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Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „BBC SkySails“: Schiffsverkauf wird konkret, Kapitalverlust droht

Schlechte Nachrichten für die Anleger der Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „BBC SkySails“: Im November 2016 erhielten die Anleger mittels Gesellschafterrundschreiben weitere Informationen zum freien Verkaufs des Schiffs und wurden zu einer Beteiligungsmöglichkeit an der Emerald Schifffahrts UG (haftungsbeschränkt) Co. KG MS „Narvik“ informiert.

Bei Verkauf keine Auszahlungen an Gesellschafter

So wurde erklärt, dass die Geschäftsführung derzeit in den finalen Gesprächen mit den schiffsfinanzierenden Banken sei, mit dem Ziel, einen Verkauf des MS „BBC SkySails“ zu einem Preis von rd. USD 4 Mio. zu vereinbaren. In diesem Fall könne zwar eine insolvenzfreie Abwicklung der Schiffsgesellschaft umgesetzt werden. Allerdings würden aus dem Verkauf des Schiffs keine Auszahlungen an die Gesellschafter mehr erfolgen können, da die zur Verfügung stehende Vermögensmasse zur teilweisen Begleichung der Verbindlichkeiten genutzt werde. Nach derzeitigem Stand würde es bei einem Gesamtrückfluss der Investitionen in Höhe von ca. 10,5 % für die Gesellschafter verbleiben, der „nach vorläufigem Stand“ nicht mehr an die Gesellschaft zurück gezahlt werden müsste.

Anleger können sich an übernehmender Schiffsgesellschaft beteiligen

Weiter ist anvisiert, dass die Emerald Schifffahrts UG (haftungsbeschränkt) Co. KG MS „Narvik“ in Abstimmung mit der Oltmann Gruppe das Schiff kauft und den Gesellschaftern die Möglichkeit angeboten wird, sich an dieser neuen Schiffsgesellschaft zu beteiligen. Die Anleger könnten ihre neue Beteiligung entweder proportional zu ihrer Altkommanditeinlage oder individuell einem Betrag darüber hinaus vornehmen.

Unser Rechtstipp:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät den betroffenen Anleger der Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS „BBC SkySails“ spätestens jetzt prüfen zu lassen, ob bei Zeichnung ihrer Beteiligung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Angesichts der eingetretenen Entwicklungen droht der Verlust eines erheblichen Teils des investierten Kapitals. Auf die bestehenden Verlustrisiken, die im schlimmsten Fall bis zum vollständigen Verlust des angelegten Geldes gehen können, muss ein Anleger von seinem Anlageberater grundsätzlich vor Zeichnung hingewiesen werden. Geschieht dies nicht, besteht ggf. die Möglichkeit, diesen Berater haftbar zu machen.



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