Kostenlose Ersteinschätzung
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ACHTUNG: Ende des „Widerrufs-Jokers“ zum 21.06.2016 Fristsache!! Bitte Fristen unbedingt beachten!

Der Widerruf für Immobiliendarlehensverträge bei Altverträgen aus der Zeit vom 01.08.2002 bis 10.07.2010 mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ist nur noch bis zum 21.06.2016 möglich.

Wir weisen explizit darauf hin, dass wir aufgrund der drängenden Zeit und der Vielzahl von Anfragen kostenlose Ersteinschätzungen zum Widerruf von Immobiliendarlehensverträge nur noch dann durchführen, wenn uns die entsprechenden Unterlagen bis spätestens zum 06.06.2016 vollständig vorliegen. Neue Anfragen für eine kostenlose Ersteinschätzung, die nach dem 06.06.2016 eingehen, können wir leider aus Kapazitätsgründen und zur Qualitätssicherung nicht mehr annehmen.

Weiter weisen wir daraufhin, dass wir neue Mandate in Bezug auf den Widerruf von Immobiliendarlehensverträge nur noch bis spätestens zum 12.06.2016 annehmen. Hier ist ebenfalls erforderlich, dass bis zu diesem Zeitpunkt alle notwendigen Unterlagen und Unterschriften im Original hier vorliegen. Soweit nicht dies nicht der Fall ist oder Mandatsanfragen nach dem 12.06.2016 eingehen, werden wir diese ebenfalls aus Kapazitätsgründen und zur Qualitätssicherung nicht mehr annehmen.



Ihre kostenlose Ersteinschätzung!