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BGH stärkt Auskunftsrecht für Kommanditisten

Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist das Auskunftsrecht eines Kommanditisten nicht auf den Jahresabschluss und dessen Prüfung beschränkt.

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Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind ausschließlich im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig und haben uns selbst in diesem Bereich noch weiter spezialisiert. Wir konzentrieren uns insbesondere auf die bundesweite Vertretung von Anlegern, die in geschlossene Fonds investiert haben. Unsere Philosophie beinhaltet die Vermeidung langjähriger und teurer Klageverfahren. Selbstverständlich scheuen wir aber keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn es die Situation erfordert. Konsequent verfolgen wir im Rahmen von Prozessen die Ziele unserer Mandanten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!



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