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Nicole Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anwalt experte

DS-Rendite-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V GmbH & Co. KG: Anleger wollen über Sonderprüfer abstimmen

Die Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 130 Flugzeugfonds V GmbH & Co. KG haben im Februar 2017 die beunruhigende Nachricht erhalten, dass der langjährige Leasingnehmer Singapore Airlines die vertragliche Verlängerungsoption für den fondseigenen Airbus A380 nicht ausgeübt hat. Der bestehende Leasingvertrag wird damit schon Anfang 2018 enden. Ungewiss ist damit sowohl das wirtschaftliche Schicksal der Fondsgesellschaft als auch die Aussichten der Gesellschafter, ihr angelegtes Geld zurück zu bekommen.

Fachkanzlei Mutschke initiiert Beschlussverfahren
Diese besorgniserregenden Entwicklungen im Fonds haben nun dazu geführt, dass eine Vielzahl von Anlegern auf Initiative der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bei der Fondsgeschäftsführung die Durchführung eines schriftlichen Beschlussverfahrens beantragt. Auf diesem Wege soll ein Gesellschafterbeschluss herbeigeführt werden mit dem Ziel, einen unabhängigen Experten als Sonderprüfer zu bestellen

Sonderprüfer soll ins Boot geholt werden
Der Sonderprüfer soll gemeinsam mit der Geschäftsbesorgerin des Fonds eine Strategie entwickelt, wie mit dem A380 des Fonds weiter verfahren wird. Die Geschäftsbesorgerin soll bei ihren aktuellen Bemühungen beraten und unterstützt werden. Zu diesem Zwecke wird die Geschäftsführung verschiedene unabhängige Experten kontaktieren, die sich den Gesellschaftern auf einer Gesellschafterversammlung präsentieren können. Die Auswahl des am besten geeigneten Bewerbers soll dann von den Gesellschaftern selbst vorgenommen werden.

Bündelung der Anlegerinteressen
Die Wirtschaftskanzlei Mutschke kämpft für das gemeinsame Interesse der Anleger des DS-Rendite-Fonds Nr. 130, die derzeitigen Probleme des Flugzeugfonds aktiv anzugehen. Nach dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft muss die Geschäftsführung dem Ansinnen der Anleger nachkommen, wenn genügend Anleger ein solches schriftliches Beschlussverfahren fordern. Nachdem das hierzu erforderliche Quorum erreicht war, hat die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aktuell die Durchführung des schriftlichen Beschlussverfahrens beantragt.



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