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Geschlossene Fonds / Alternative Investment Fonds

Geschlossene Fonds waren beliebte Anlageprodukte. Jährlich wurden Milliarden von Anlegergeldern in geschlossene Beteiligungen investiert. Heute sind viele Beteiligungen inzwischen mit einem Totalverlust des Geldes verbunden. Um Anleger auch davor zu schützen, wurde der Markt zwischenzeitlich erheblich reguliert und geschlossene Fonds – auch begrifflich – durch sogenannte Alternative Investment Fonds (AIF) ersetzt.

Kanzlei Mutschke Nicole Erfahrung Bewertung
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Der Markt im Bereich von geschlossenen Beteiligungen

Im Jahre 2010 wurde eine Summe von 6,24 Mrd. Euro aus Eigenkapital in geschlossene Fonds investiert. Dies bedeutet trotz der Finanzkrise im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um fast 15 %. Spitzenreiter unter den verschiedenen Fondstypen war wiederum der geschlossene Immobilienfonds mit einem Anteil von 49 %.

Was sind geschlossene Fonds?

Ein geschlossener Fonds ist eine unternehmerische Beteiligung. In der Regel beteiligt man sich als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft (KG), d.h. als Gesellschafter, dessen Haftung auf seine Einlage begrenzt ist.

Die Einlagesumme kann entweder komplett aus Eigenkapital erbracht werden oder auch mit Fremdkapital. Bei einigen Fonds ist eine (Teil-)Finanzierung sogar obligatorisch. Wie der Name „geschlossener Fonds“ bereits vermuten lässt, werden die Anteile nur angeboten bis das vorher festgelegt (Eigen-)Kapital des Fonds beschafft wurde, dann wird der Fonds geschlossen. Einmal geschlossen gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Man spricht daher von einer nur eingeschränkten Fungibilität, d.h. die Handelbarkeit ist eingeschränkt. Das Kapital an einem geschlossenen Fonds ist daher regelmäßig langfristig gebunden. Die Laufzeit liegt zumeist bei über 10 Jahren.

Die Hintergründe im Bereich der geschlossenen Fonds

Aufgrund der hohen Vertriebsprovisionen werden geschlossene Beteiligungen mehr und mehr kritisch beurteilt. Das Handelsblatt betitelte geschlossene Fonds sogar als „schlechtesten Geldanlage der Welt“. Auch bei geschlossenen Beteiligungen gibt es natürlich Licht und Schatten. Vielen ist aber gar nicht klar, was sich hinter dem Begriff geschlossener Fonds verbirgt und wo die Probleme liegen. Dies gilt, wie wir festgestellt haben, nicht nur für Anleger, sondern durchaus auch für Anlageberater.

Gerne informieren wir daher auch im Detail über folgende Aspekte, die immer wieder Gegenstand unserer täglichen Praxis sind. Näheres dazu erfahren Sie unter folgenden Links:

Geschlossene Fonds

Welches sind die größten Risiken?

Ausgehend davon, dass ein geschlossener Fonds eine unternehmerische Beteiligung ist, muss sich jeder Anleger vor Augen führen, dass dies tatsächlich bedeutet, dass er das Risiko eines Unternehmers trägt. Folgende Risiken sind dabei immer zu bedenken:

Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Insolvenz des Fonds und damit ein Totalverlust
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Die haftungsrechtlichen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an der KG-Beteiligung, insbesondere bei finanziertem Einlageanteil der Beteiligungssumme
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Gefahr von Nachschusspflichten durch gewinnunabhängige Entnahmen
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Unklare Vertragsstrukturen
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Fehlende Transparenz
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Schlüsselpersonenrisiko
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Fehlende Werthaltigkeit des Anlageobjektes z.B. aufgrund hoher Weichkosten
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Wertverlust des Anlageobjektes z.B. aufgrund der Marktsituation
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Änderung der steuerlichen Beurteilung des Finanzamtes und damit Steuernachzahlungen, die zusätzlich mit 6 % p.a. zu verzinsen sind
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Die eingeschränkte Fungibilität
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Misswirtschaft im Fonds selbst
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Einflussnahme auf die Geschicke des Fonds von Anlegerseite regelmäßig begrenzt
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Mögliche Klage gegen alle Gesellschafter, wenn Beschlüsse angegriffen werden
Geschlossene Fonds - Die größten Risiken
Gefahren des konkreten geschlossenen Fonds, wie z.B.

Vermietungsrisiko z.B. bei Immobilienfonds, Bonitätsrisiko z.B. bei Schiffsfonds, Währungsrisiko z.B. Lebensversicherungsfonds, etc.

Die Darstellung der Risiken kann und will hier nicht abschließend sein, sondern soll lediglich verdeutlichen, aus welchen Richtungen Gefahr für das eingesetzte Kapital bestehen kann. Hinzu kommen noch die Risiken, die mit den verschiedenen Fondsarten verbunden sind.

Über all dies muss ein Anlageberater den Anleger aufklären. Insgesamt sind die Pflichten, die einen Anlageberater treffen, erheblich und es sehr schwierig, diese Pflichten in einem Gespräch korrekt zu erfüllen. Eine Aufklärung der Anleger kann auch über den Prospekt erfolgen, wenn der Berater diesen rechtzeitig, d.h. Tage vor Zeichnung, übergeben hat und dieser Prospekt korrekt ist. Ist dies nicht der Fall, drohen auch Initiatoren, Gründungsgesellschaftern und Anlagevermittlern Klagen von Anlegern.

In der Vergangenheit zeigte sich aber, dass sich gerade die hohen Provisionen für den Vertrieb als Bumerang erwiesen. Hier hat die Rechtsprechung klargestellt, dass beratende Banken Anleger ungefragt über ihre Rückvergütungen aufklären müssen.

Es dürfte deutlich geworden sein, dass es bei dem Vertrieb von geschlossenen Fonds sehr viele Fallstricke für Anlageberater und -vermittler gibt, die zu Schadensersatzansprüchen von Anlegern führen können.

Wem drohen Schadensersatzansprüche von Anlegern?

Je nach Fallkonstellation müssen insbesondere folgende Beteiligte mit einer Inanspruchnahme rechnen.

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Anlageberater

Anlageberatung ist die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.

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Prospektprüfer

Regelmäßig heisst es im Prospekt, dieser sei durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach den IDW S 4 (Richtlinien für Wirtschaftsprüfer über die Prüfung von Prospekten) geprüft worden. Eine bloße Prüfung nach den IDW S4 sagt jedoch nichts darüber, ob ein Prospektprüfungsgutachten negativ ausfallen bzw. ob es Beanstandungen des Prospekts gab.

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Anlagevermittler

Die Anlagevermittlung wird definiert als die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten.

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Initiator

Das Emissionshaus / der Initiator gibt das Fondskonzept mit den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen vor. Diese werden im Gesellschaftsvertrag und dem Emissionsprospekt, den der Initiator ebenfalls erstellt, festgehalten.

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Gründungsgesellschafter

Wie der Name schon besagt, sind mit Gründungsgesellschaftern diejenigen Personen oder Unternehmen bezeichnet, die den Fonds gründen.

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Treuhänder

In vielen geschlossenen Fonds erfolgt der Beitritt zur Gesellschaft, in der Regel eine Gmbh & Co. KG , nicht direkt, sondern über einen Treuhänder. Bei dieser Konstellation treten die Anleger somit nicht direkt der Gesellschaft selbst bei, sondern schließen mit dem Treuhandkommanditisten einen Treuhandvertrag.

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Mittelverwendungskontrolleur

Anders als man dem Wortlaut nach meinen könnte, handelt es sich dabei in aller Regel eine bloße ``Belegsprüfung``, d.h. die Freigabe der Gelder wird gar nicht vom Vorliegen der Investitionskriterien abhängig gemacht.

Gerade hier muss im konkreten Einzelfall betrachtet werden, ob Ansprüche (noch) geltend gemacht werden können oder erfolgreich die Einrede der Verjährung erhoben werden kann.

Auch vom Schadensersatz losgelöste, rein formelle Ansätze, wie der Widerruf eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Fonds bieten eine schnelle und effektive Lösung, um sich von einem Fonds zu lösen, so dass auch finanzierende Banken den Ansprüchen von Verbrauchern ausgesetzt sein können.

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