Devisenkassageschäfte
Darlehen in Schweizer Franken waren lange Zeit aufgrund des attraktiven Zinssatzes sehr beliebt. Im Zusammenhang mit der Tilgung solcher Darlehen kam es daher immer wieder auch zu Devisenkassageschäften.
Darlehen in Schweizer Franken waren lange Zeit aufgrund des attraktiven Zinssatzes sehr beliebt. Im Zusammenhang mit der Tilgung solcher Darlehen kam es daher immer wieder auch zu Devisenkassageschäften.
Bei Devisenkassageschäften handelt es sich um Devisengeschäfte, bei denen Währungen spätestens zwei Handelstage nach dem Geschäftsabschluss getauscht werden.
Der Verkäufer verpflichtet sich hierbei, binnen zwei Handelstagen die vereinbarte Menge eines sogenannten Basiswertes zu einem bestimmten Preis an den Käufer zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, die vereinbarte Menge des Basiswerts abzunehmen und den festgelegten Preis ebenfalls innerhalb von zwei Handelstagen an den Verkäufer zu bezahlen. Hierdurch unterscheidet sich dieses Kassageschäft vom Devisentermingeschäft, bei dem die Devisen erst zu einem späteren Zeitpunkt getauscht werden. Kennzeichnend für ein Devisenkassageschäft ist daher das Interesse der Vertragsparteien an einer zeitnahen Erfüllung durch Lieferung und Abnahme bestimmter Basiswerte.
Gerade im Bereich der Fremdwährungsgeschäfte und bei höheren Summe können Veränderungen innerhalb weniger Tage zu erheblichen Konsequenzen führen. Gerade im Bereich der Devisenkassageschäfte sollte man daher Marktentwicklungen stets im Blick haben, um gegebenenfalls schnell reagieren können.
Im Bereich von Devisenkassageschäften sind zumeist die Verletzungen von Nebenpflichten/ Aufklärungspflichten Streitpunkt zwischen den Parteien. Wir können die Situation aufgrund unserer Erfahrung regelmäßig schnell und zutreffend beurteilen. Testen Sie uns!