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Devisenkassageschäfte

Darlehen in Schweizer Franken waren lange Zeit aufgrund des attraktiven Zinssatzes sehr beliebt. Im Zusammenhang mit der Tilgung solcher Darlehen kam es daher immer wieder auch zu Devisenkassageschäften.

Kanzlei Mutschke

Was ist ein Devisenkassageschäft?

Bei Devisenkassageschäften handelt es sich um Devisengeschäfte, bei denen Währungen spätestens zwei Handelstage nach dem Geschäftsabschluss getauscht werden.

Nicole Mutschke sterntv rtl experte anwalt medienrecht

Wie funktioniert ein Devisenkassageschäft?

Der Verkäufer verpflichtet sich hierbei, binnen zwei Handelstagen die vereinbarte Menge eines sogenannten Basiswertes zu einem bestimmten Preis an den Käufer zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer, die vereinbarte Menge des Basiswerts abzunehmen und den festgelegten Preis ebenfalls innerhalb von zwei Handelstagen an den Verkäufer zu bezahlen. Hierdurch unterscheidet sich dieses Kassageschäft vom Devisentermingeschäft, bei dem die Devisen erst zu einem späteren Zeitpunkt getauscht werden. Kennzeichnend für ein Devisenkassageschäft ist daher das Interesse der Vertragsparteien an einer zeitnahen Erfüllung durch Lieferung und Abnahme bestimmter Basiswerte.

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

Was ist bei einem Devisenkassageschäft zu beachten?

Gerade im Bereich der Fremdwährungsgeschäfte und bei höheren Summe können Veränderungen innerhalb weniger Tage zu erheblichen Konsequenzen führen. Gerade im Bereich der Devisenkassageschäfte sollte man daher Marktentwicklungen stets im Blick haben, um gegebenenfalls schnell reagieren können.

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

Wie können wir Ihnen helfen?

Im Bereich von Devisenkassageschäften sind zumeist die Verletzungen von Nebenpflichten/ Aufklärungspflichten Streitpunkt zwischen den Parteien. Wir können die Situation aufgrund unserer Erfahrung regelmäßig schnell und zutreffend beurteilen. Testen Sie uns!

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