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Mischfonds

Eine alte Börsenweisheit lautet, nicht alle Eier in einen Korb zulegen. Getreu dieser Devise haben Privatanleger in Deutschland laut dem deutschen Fondsverband BVI 293 Milliarden Euro in sog. Mischfonds investiert.

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Was ist ein Mischfonds?

Mit Mischfonds können Anleger ihr Geld gleichzeitig in mehrere Anlageklassen wie zum Beispiel Aktien, Anleihen oder Rohstoffe investieren. Mit Mischfonds kann somit das Portfolio des Anlegers mit einer Anlage diversifizieren werden. Je nach Ausrichtung des Fonds wird ein Teil der Gelder in riskantere Anlagen wie Aktien angelegt, während ein anderer Teil in risikoärmeren Anlagen wie Renten oder Anleihen fließt.

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Wie funktionieren Mischfonds?

Je nachdem wie offensiv oder defensiv der Fonds ausgerichtet ist, ist häufig eine maximale Aktienquote, etwa von 30 %, 50 % oder 70 % festgelegt. Mitunter können die Anleger auch zwischen verschiedenen Risikovarianten wählen. Um das Risiko für den Anleger zu begrenzen, können Mischfonds bei fallenden Märkten beispielsweise von Aktien zu verzinslichen Wertpapieren wechseln. Verbessert sich das Börsenklima wieder, kann der Fonds den Schwerpunkt wieder in riskantere Papiere umschichten.

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Was ist bei Mischfonds zu beachten?

Der Anleger sollte allerdings von vornherein auf eine möglichst ausgewogene Aufteilung der Einlagen auf die verschiedenen Anlageklassen achten. Schließlich stehen höheren Gewinnchancen auch erhöhte Verlustrisiken gegenüber. Es sollte auch nicht unterschätzt werden, dass auch Mischfonds keineswegs risikolose Anlagen sind. Schließlich liegt es am Geschick der Fondsmanager, Marktentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und dann auch entsprechend in weniger riskante Anlagen umzuschichten. Zudem sind Mischfonds regelmäßig mit vergleichsweise hohen Gebühren belegt. Nicht selten zahlen Anleger am Fondskauf bis zu 5 % Ausgabeaufschlag und jährliche Managementgebühren zwischen 1,5 und 2 %.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Wir beraten und vertreten Mandanten in allen wirtschaftsrechtlichen Rechtsfragen. Hierzu gehört auch das Kapitalanlagerecht einschließlich der bei Privatanlegern beliebten Mischfonds. Da auch diese Anlageform keineswegs risikolos ist, muss dem Anleger vor Erwerb solcher Papiere ein klares Bild von den Risiken verschafft werden. Fehlt es hieran und weiß der Anleger nicht, worauf er sich einlässt, kann dies Schadensersatzansprüche des Anlegers zur Folge haben.

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