Geschlossene Fonds-Beteiligungen

Aufgrund der desaströsen Entwicklung vieler geschlossener Fonds waren und sind geschlossene Beteiligungen ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Vielen Anlegern wurde der Erwerb geschlossener Fonds geradezu als wirtschaftliche beziehungsweise steuerliche Notwendigkeit angepriesen. Die Beteiligungen seien eine sichere Investition und Altersvorsorge. Insbesondere auf haftungsrechtliche Gesichtspunkte, fehlende Fungibilität und möglichen Totalverlust wurde aber regelmäßig nicht hingewiesen. Häufig müssen die Anleger jetzt feststellen, dass ihre Anteile an geschlossenen Fonds wertlos sind.

Insbesondere sind Anleger betroffen, die in

investiert haben. Aber auch Windpark- oder Containerfonds [weitere Informationen »] und viele andere Beteiligungen können problematisch sein.

Übersicht Fonds [weitere Informationen»]

Welche Probleme können entstehen?

  1. Bei geschlossenen Fonds, die als KG aufgelegt wurden, drohen der Totalverlust der Einlage und/oder erhebliche Steuerzahlungen.
  2. Eine Vielzahl von Beteiligten an Fonds in Form einer GbR oder OHG wird inzwischen zu Nachschüssen aufgefordert, die die ursprüngliche Einlage nicht selten um ein Vielfaches übersteigt. Dies gilt gerade für geschlossene Fonds bei denen mit einer Anschluss-Förderung nach dem Berlinförderungsgesetz kalkuliert wurde.

Welche Chancen habe ich als Anleger eines geschlossenen Fonds?

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob aufgrund des Fondsbeitritts Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Gerade die aktuelle Rechtsprechung zu Rückvergütungen der beratenden Banken steigert die Erfolgsaussichten für geschädigte Anleger um ein Vielfaches.

Auch die eigene Haftung der Anleger stellt sich unterschiedlich dar. So haften zum Beispiel Anleger, die über einen Treuhänder an einem geschlossenen Fonds in Form einer GbR beteiligt sind, unter Umständen im Fall der Insolvenz des Treuhänders nicht persönlich. Ebenso könnte der finanzierenden Bank in einem solchen Fall der unmittelbare Haftungsdurchgriff gegen die einzelnen Gesellschafter fehlen.

Auch bei sogenannten „Sanierungsvereinbarungen“ sollte unbedingt das sachkundige Urteil eines Experten eingeholt werden, bevor nochmals gutes Geld schlechtem hinterher geworfen wird.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles, wenn Sie in einen geschlossenen Fonds investiert haben. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie in Ihrer konkreten Situation haben und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich entstehen würden.

 
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