Geschlossene Fonds-Beteiligungen
Aufgrund der desaströsen Entwicklung vieler
geschlossener Fonds waren
und sind geschlossene Beteiligungen ein Schwerpunkt unserer
Tätigkeit. Vielen Anlegern wurde der Erwerb
geschlossener Fonds geradezu
als wirtschaftliche beziehungsweise steuerliche Notwendigkeit
angepriesen. Die Beteiligungen seien eine sichere Investition
und Altersvorsorge. Insbesondere auf haftungsrechtliche Gesichtspunkte,
fehlende Fungibilität und möglichen Totalverlust
wurde aber regelmäßig nicht hingewiesen. Häufig
müssen die Anleger jetzt feststellen, dass ihre Anteile
an geschlossenen Fonds wertlos sind.
Insbesondere sind Anleger betroffen, die in
investiert haben. Aber auch Windpark-
oder Containerfonds [weitere Informationen »]
und viele andere Beteiligungen können problematisch sein.
Übersicht
Fonds [weitere Informationen»]
Welche Probleme können entstehen?
- Bei geschlossenen Fonds, die als KG aufgelegt wurden, drohen der Totalverlust
der Einlage und/oder erhebliche Steuerzahlungen.
- Eine Vielzahl von Beteiligten an Fonds in Form einer
GbR oder OHG wird inzwischen zu Nachschüssen aufgefordert,
die die ursprüngliche Einlage nicht selten um ein Vielfaches
übersteigt. Dies gilt gerade für geschlossene Fonds bei denen
mit einer Anschluss-Förderung nach dem Berlinförderungsgesetz
kalkuliert wurde.
Welche Chancen habe ich als Anleger eines
geschlossenen Fonds?
Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob aufgrund des Fondsbeitritts
Schadensersatz geltend gemacht werden kann. Gerade die aktuelle Rechtsprechung zu Rückvergütungen der
beratenden Banken steigert die Erfolgsaussichten für
geschädigte Anleger um ein Vielfaches.
Auch die eigene Haftung der Anleger stellt sich unterschiedlich
dar. So haften zum Beispiel Anleger, die über einen Treuhänder
an einem geschlossenen Fonds in Form einer GbR beteiligt sind,
unter Umständen im Fall der Insolvenz des Treuhänders
nicht persönlich. Ebenso könnte der finanzierenden
Bank in einem solchen Fall der unmittelbare Haftungsdurchgriff
gegen die einzelnen Gesellschafter fehlen.
Auch bei sogenannten „Sanierungsvereinbarungen“
sollte unbedingt das sachkundige Urteil eines Experten eingeholt
werden, bevor nochmals gutes Geld schlechtem hinterher geworfen
wird.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose, unverbindliche
Ersteinschätzung
Ihres Falles, wenn Sie in einen geschlossenen Fonds
investiert haben. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie
in Ihrer konkreten Situation haben und welche Kosten Ihnen
gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich entstehen
würden. |