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Haufe: Verschärfung des Schadensersatzrechts bei Kartellverstößen

Kartell-Geschädigte wurden besser gestellt. Der Schutz vor Missbrauch von Marktmacht wird verstärkt, Schadensersatz wird für Unternehmen, die von Kartellverstößen beeinträchtigt werden, leichter durchsetzbar. Das sind die Ziele der GWB-Novelle. Was ändert sich für Unternehmen? Was ändert sich für Verbraucher.

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Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind ausschließlich im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig. Wir konzentrieren uns insbesondere auf die bundesweite Vertretung von Kartellgeschädigten sowie Anlegern, die in geschlossene Fonds investiert haben. Unsere Philosophie beinhaltet die Vermeidung langjähriger und teurer Klageverfahren. Selbstverständlich scheuen wir aber keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn es die Situation erfordert. Konsequent verfolgen wir im Rahmen von Prozessen die Ziele unserer Mandanten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!



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