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Landgericht Hamburg

  LG Hamburg: Sparkasse muss Anleger wegen verschwiegener Rückvergütungen entschädigen

Die Vereinigten Sparkassen im Landkreis Weilheim i. OB müssen laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27.03.2015 Schadenersatz an ein Anlegerehepaar zahlen. Die Mandanten der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hatten sich im Jahre 2007 auf Anraten der Sparkasse an dem geschlossenen Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett GmbH & Co. KG beteiligt.

 

Keine Aufklärung über Rückvergütungen

Für das Landgericht war maßgeblich, dass die Sparkasse die Anleger nicht „vorbehaltlos, zutreffend und der genauen Höhe nach“ über das an sie fließende Geld aufgeklärt hat. Damit ist nach Auffassung des Gerichts die notwendige Aufklärung der Anleger über sog. Rückvergütungen nicht erfolgt.

 

Schadenersatzanspruch auch nicht verjährt

Das Gericht hat sogar festgestellt, dass die Anleger „positiv falsch“ aufgeklärt wurden. Schließlich habe – so das Gericht – der als Zeuge vernommene Mitarbeiter der Sparkasse vehement von sich gewiesen, dass eine Rückvergütung von 5 + 6 % überhaupt denkbar sei. Damit sei zwar über das 5 %ige Agio, aber nicht über zusätzliche Zahlungen an die Sparkasse gesprochen worden, so dass der Anspruch nicht verjährt sei.

 

Sparkasse muss Anlagebetrag und Agio ersetzen

Im Ergebnis muss die Sparkasse die Anleger nunmehr allein wegen der verschwiegenen Rückvergütungen so stellen, als hätten sie nie in den Fonds investiert. Die Sparkasse muss den Anlegern daher den Anlagebetrag nebst Agio ersetzen und kann im Gegenzug lediglich die Fondsbeteiligung beanspruchen.



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