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Nicole Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anwalt experte

Neue Juristische Wochenschrift (NJW): Rechtsschutzversicherung muss im „VW-Abgasskandal“ leisten

Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sog. VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestehen hinreichende Erfolgsaussichten, so dass die Rechtsschutzversicherung zur Deckung verpflichtet ist.

Ausführungen zum Urteil des OLG Düsseldorf zum Thema „Rechtsschutzversicherung muss im „VW-Abgasskandal“ leisten“ finden Sie hier.

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