Pressemitteilungen
30. März 2012
Schrottimmobilien aus den 90er-Jahren:
Trotz absoluter Verjährung schuldenfrei?
Insbesondere in den 90er-Jahren erwarben viele Anleger sogenannte
Schrottimmobilien. Hierbei handelt es sich um Immobilien,
die als vermeintlich sichere Anlageobjekte überteuert
und mit falschen Versprechungen angeboten wurden. Letztendlich
stellten sie sich aber als Schuldenfalle heraus. Zum 31. Dezember
2011 verjährten die Ansprüche von Käufern,
die ihre Immobilie vor dem Jahre 2002 erworben hatten –
wegen der sogenannten absoluten Verjährungsfrist des
BGB. Als spezialisierte Kanzlei, die sich seit Jahren mit
der Problematik von Schrottimmobilien auseinandersetzt, hat
sich die Fachkanzlei Mutschke intensiv mit der Frage der Verjährung
von Ansprüchen beschäftigt. In diesem Rahmen ist
es gelungen, auch in rechtlicher Hinsicht ein „Schlupfloch“
aufzutun (...).
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5. März 2012
Sanierungsbetreuung: Anwälte helfen in wirtschaftlicher
Notlage
Mehr als 213 Milliarden Euro an notleidenden Krediten lagern
laut Schätzungen der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers
(PwC) bei den deutschen Kreditinstituten. Hinter vielen dieser
Kredite verbergen sich Einzelschicksale von Menschen, die
beim Kauf einer über Kredite finanzierten Eigentumswohnung
schlecht beraten wurden. Besonders verbreitet sind Fälle
von sogenannten „Schrottimmobilien“, bei denen
sich die vermeintlich sichere Altersvorsorge letztendlich
als Schuldenfalle entpuppt.
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26. Januar 2012
Von wegen „Betongold“!
Woran Anleger eine Schrottimmobilie erkennen
können
Angesichts der Finanzkrise sind Immobilien als Wertanlage
gefragt wie nie. 63 Prozent der berufstätigen Bundesbürger
halten eine Immobilie für eine besonders sichere Altersabsicherung
– so das Ergebnis einer aktuellen Erhebung der Postbank.
Doch es ist nicht alles „Betongold“, was glänzt.
Auch skrupellose Geschäftemacher haben den Trend erkannt
und verkaufen ahnungslosen Anlegern minderwertige Immobilien
zu überteuerten Preisen. Nicole Mutschke, Fachanwältin
für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt vor einer neuen
Welle von Schrotttimmobilien.
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28.09.2011
Lehman-Anleger:
Warum der BGH bei versteckten Gewinnmargen keine Falschberatung
anerkannt hat
Mit seinem Urteil vom 27.09.2011 (Az. XI ZR 178/10 und Az.
XI ZR 182/10) hat der Bundesgerichtshof die Klagen zweier
Lehman-Anleger abgewiesen, die bei ihrer Sparkasse Schadensersatzansprüche
wegen Falschberatung geltend machen wollten. Zur Urteilsbegründung
hieß es zum einen, die Anleger seien über das Risiko
des Totalverlustes ihres Geldes hinreichend belehrt worden.
Zum anderen seien die Berater nicht verpflichtet gewesen,
ihre Gewinnmargen offenzulegen. Insofern könne der Sparkasse
keine Falschberatung angelastet werden.
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26. September 2011
Fachkanzlei Mutschke wächst weiter:
Rechtsanwältin Melanie Bluhm neu im Team
Seit dem 15.08.2011 arbeitet die Rechtsanwältin Melanie
Bluhm für die Düsseldorfer Kanzlei Mutschke. Damit
verstärkt sie als weitere angestellte Anwältin das
Team der Zweigstelle in Preußisch Oldendorf. Die Kanzlei
Mutschke, Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
sowie Arbeitsrecht, vertritt schwerpunktmäßig die
Interessen von Anlegern, die in geschlossene Fonds oder sogenannte
Schrottimmobilien investiert haben.
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24. August 2011
Christina Derr wechselt von der Commerzbank AG zur
Fachkanzlei Mutschke
Erneute Verstärkung für das Team der Düsseldorfer
Fachkanzlei Mutschke: Seit dem 1. Juli unterstützt die
Bankkauffrau Christina Derr die auf Bank- und Kapitalmarktrecht
spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zuvor hatte Derr als
Privatkundenberaterin bei der Commerzbank gearbeitet.
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20. Juli 2011
Wirtschaftsjurist Karsten Hübner ergänzt
das Team
Seit dem 1. Juli verstärkt der Diplom-Wirtschaftsjurist
(FH) Karsten Hübner das Team der Düsseldorfer Fachkanzlei
Mutschke. Neben seinem Wirtschaftsrecht-Studium verfügt
Hübner über eine mehrjährige Berufserfahrung
als Bankkaufmann. Mit diesem beruflichen Hintergrund wird
er die Kanzlei Mutschke vor allem in Fällen des Bank-
und Kapitalmarktrechts unterstützen. Insbesondere Anleger,
die in problematische Fonds investiert haben und Käufer
von Schrottimmobilien, vertritt die Kanzlei seit Jahren erfolgreich.
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13.07.2011
Geschlossene Fonds: Sanieren ohne zu zahlen?
Sanieren und zahlen oder ausscheiden und noch mehr zahlen?“
– ausschließlich diese beiden Möglichkeiten
schien es für Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds
in Form einer GbR bisher zu geben, wenn die Mehrheit der Gesellschafter
beschlossen hatte, Geld nachzuschießen. Mit einem im
April veröffentlichten Urteil (Az. II ZR 122/09) schränkt
der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Grundsatz erheblich ein.
„Nach der aktuellen Entscheidung des BGH ist es möglich,
dass Anleger – trotz eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses
– nicht aus dem Fonds ausgeschlossen werden können“,
so Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
„Die praktische Konsequenz ist erheblich, da auch der
sogenannte Auseinandersetzungsfehlbetrag, den nicht sanierungswillige
Gesellschafter vermeintlich zu zahlen hätten, nicht geltend
gemacht werden kann.
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28. Juni 2011
Rückvergütungen für Fondsvermittlung:
Banken unter Beweisdruck
Düsseldorf, 28.06.2011. Ob Immobilien, Windkraft, Filme
oder Flugzeuge – wer in geschlossene Fonds investiert
hat, ist im Nachhinein oft der Dumme: Viele Anleger sehen
sich mit Verlusten, Steuernachzahlungen oder Nachschüssen
konfrontiert, anstatt von den versprochenen hohen Renditen
zu profitieren. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs
(BGH) macht es ihnen nun leichter, die beratende Bank in die
Pflicht zu nehmen und das verloren geglaubte Geld zurückzuholen.
Rechtsanwältin Nicole Mutschke sagt, wie geschädigte
Anleger schnell ihre Chancen richtig einschätzen können.
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15. Juni 2011
Neue Welle von Schrottimmobilien
Die Problematik der Schrottimmobilien schien der Vergangenheit
anzugehören. Doch in jüngster Zeit wurde erneut
tausenden Anlegern der Erwerb einer Immobilie als „krisensichere
Kapitalanlage“ angeboten – laut der von „Stiftung
Warentest“ herausgegebenen Zeitschrift „Finanztest“
ist daran oft die Deutsche Kreditbank AG (DKB) als finanzierendes
Kreditinstitut beteiligt. Vielfach stellt sich aber heraus,
dass die angebotenen Objekte vor allem Kosten verursachen
anstatt Renditen zu erzielen – und dass die Berater
die Anleger über diese Tatsache arglistig getäuscht
haben. Bei den Vermittlern oder Verkäufern gibt es für
Anleger häufig nichts mehr zu holen. Wie können
sich Käufer einer Schrottimmobilie dennoch wehren?
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25. April 2011
Anlageberatung: Bank muss Rückvergütung
offenlegen
Wer sich von seiner Bank beraten lässt, für den
muss ersichtlich sein, aus welchen Gründen ihm die jeweilige
Kapitalanlage empfohlen wird. So urteilte der Bundesgerichtshof
(BGH) in einem Beschluss vom 9. März dieses Jahres (AZ
XI ZR 191/10). Nicole Mutschke, Fachanwältin für
Bank und Kapitalmarktrecht, stuft den BGH-Entschluss als Durchbruch
für geschädigte Anleger ein.
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30. März 2011
Rechtsanwältin Bina B. Pohlmann verstärkt
die Fachkanzlei Mutschke
Das Team der Fachkanzlei Mutschke wird nunmehr verstärkt
durch die Bina B. Pohlmann (31). Die angestellte Rechtsanwältin
Pohlmann verfügt über eine wirtschaftwissenschaftliche
Zusatzausbildung und wird insbesondere Fälle im Bereich
Schrottimmobilien, geschlossene Fonds sowie grauer Kapitalmarkt
betreuen.
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22. März 2011
Schrottimmobilien: Haftet die DKB für falsche
Beratungen?
Bis zum Jahr 2009 finanzierte die Deutsche Kreditbank (DKB)
in großem Umfang Immobilienkäufe für Privatanleger.
Vielfach stellte sich das sogenannte Steuersparmodell allerdings
als fatales Verlustgeschäft heraus.
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10. März 2011
AWD-Anleger: Wann ist eine Beratung falsch?
Eine sichere Geldanlage mit großen steuerlichen Vorteilen
– so wurden und werden geschlossene Fonds häufig
angepriesen. Doch nicht selten stellt sich heraus, dass die
Renditen geringer sind als erwartet. Im schlimmsten Fall kommt
es sogar zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
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28. Februar 2011
Geschlossene Fonds: So bekommen Anleger ihr Geld
zurück
Eine sichere Geldanlage mit großen steuerlichen Vorteilen
– so wurden und werden geschlossene Fonds häufig
angepriesen. Doch nicht selten stellt sich heraus, dass die
Renditen geringer sind als erwartet. Im schlimmsten Fall kommt
es sogar zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Darüber
hinaus sehen sich viele Anleger mit Steuerforderungen beziehungsweise
-nachforderungen konfrontiert. Das gilt für Immobilienfonds
genauso wie für Windkraft-, Flugzeug- und Medienfonds.
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09. Februar 2011
Käufern von Schrottimmobilien und Fondsanlegern
droht Verlust aller Ansprüche zum 31.12.2011
Geschädigten Anlegern, die in Schrottimmobilien oder
geschlossene Fonds investiert haben, droht die Verjährung
aller möglichen Schadensersatzansprüche zum 31.
Dezember 2011. Denn für alle Ansprüche, die bis
einschließlich 2001 entstanden sind, gilt nach aktuellem
Stand die absolute Verjährung von zehn Jahren.
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27. Januar 2011
Neue BGH-Entscheidungen lassen Köllner-Geschädigte
hoffen
Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom
11.01.2011 machen Geschädigten neuen Mut, die in sogenannte
Schrottimmobilien investiert und auf Schadensersatz geklagt
hatten.
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21. Oktober 2010
Victory-Fonds: Schadensersatz möglich
Rund 8.500 Anleger aus ganz Deutschland haben sich seit 1991
mit circa 350 Millionen Euro an den 24 Victory-Medienfonds
beteiligt. Viele von ihnen sehen sich jetzt mit Verlusten
oder sogar Nachschussforderungen konfrontiert. Doch häufig
bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz, so die Einschätzung
von Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und
Kapitalmarktrecht.
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06. Oktober 2010
Medienfonds: Schadensersatzansprüche drohen
zum 31. Dezember 2010 zu verjähren
Ehemals als Steuersparmodell angepriesen, erweisen sich viele
Medienfonds jetzt als Bumerang. Denn zahlreiche Anleger sehen
sich mit Steuernachzahlungsforderungen konfrontiert. Wer deswegen
Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich
beeilen, so die Kapitalmarkt-Fachanwältin Nicole Mutschke.
Denn die Verjährungsfrist endet zum Teil bereits mit
dem 31. Dezember 2010.
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1. September 2010
Schrottimmobilien: Gute Chancen für Köllner-Geschädigte
Anleger, die in sogenannte Schrottimmobilien der insolventen
Köllner & Co. KG oder der Heinen & Biege Gruppe
investiert haben, können momentan auf vorteilhafte Vergleiche
mit den finanzierenden Banken hoffen. Die Fachanwaltskanzlei
Mutschke rät dazu, jetzt Ansprüche geltend zu machen.
Insbesondere Anleger im Raum Bielefeld und im Ruhrgebiet sind
betroffen.
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