Pressemitteilungen

 

30. März 2012

Schrottimmobilien aus den 90er-Jahren:
Trotz absoluter Verjährung schuldenfrei?

Insbesondere in den 90er-Jahren erwarben viele Anleger sogenannte Schrottimmobilien. Hierbei handelt es sich um Immobilien, die als vermeintlich sichere Anlageobjekte überteuert und mit falschen Versprechungen angeboten wurden. Letztendlich stellten sie sich aber als Schuldenfalle heraus. Zum 31. Dezember 2011 verjährten die Ansprüche von Käufern, die ihre Immobilie vor dem Jahre 2002 erworben hatten – wegen der sogenannten absoluten Verjährungsfrist des BGB. Als spezialisierte Kanzlei, die sich seit Jahren mit der Problematik von Schrottimmobilien auseinandersetzt, hat sich die Fachkanzlei Mutschke intensiv mit der Frage der Verjährung von Ansprüchen beschäftigt. In diesem Rahmen ist es gelungen, auch in rechtlicher Hinsicht ein „Schlupfloch“ aufzutun (...).

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5. März 2012

Sanierungsbetreuung: Anwälte helfen in wirtschaftlicher Notlage

Mehr als 213 Milliarden Euro an notleidenden Krediten lagern laut Schätzungen der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers (PwC) bei den deutschen Kreditinstituten. Hinter vielen dieser Kredite verbergen sich Einzelschicksale von Menschen, die beim Kauf einer über Kredite finanzierten Eigentumswohnung schlecht beraten wurden. Besonders verbreitet sind Fälle von sogenannten „Schrottimmobilien“, bei denen sich die vermeintlich sichere Altersvorsorge letztendlich als Schuldenfalle entpuppt.

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26. Januar 2012

Von wegen „Betongold“!
Woran Anleger eine Schrottimmobilie erkennen können

Angesichts der Finanzkrise sind Immobilien als Wertanlage gefragt wie nie. 63 Prozent der berufstätigen Bundesbürger halten eine Immobilie für eine besonders sichere Altersabsicherung – so das Ergebnis einer aktuellen Erhebung der Postbank. Doch es ist nicht alles „Betongold“, was glänzt. Auch skrupellose Geschäftemacher haben den Trend erkannt und verkaufen ahnungslosen Anlegern minderwertige Immobilien zu überteuerten Preisen. Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt vor einer neuen Welle von Schrotttimmobilien.

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28.09.2011

Lehman-Anleger:
Warum der BGH bei versteckten Gewinnmargen keine Falschberatung anerkannt hat


Mit seinem Urteil vom 27.09.2011 (Az. XI ZR 178/10 und Az. XI ZR 182/10) hat der Bundesgerichtshof die Klagen zweier Lehman-Anleger abgewiesen, die bei ihrer Sparkasse Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung geltend machen wollten. Zur Urteilsbegründung hieß es zum einen, die Anleger seien über das Risiko des Totalverlustes ihres Geldes hinreichend belehrt worden. Zum anderen seien die Berater nicht verpflichtet gewesen, ihre Gewinnmargen offenzulegen. Insofern könne der Sparkasse keine Falschberatung angelastet werden.

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26. September 2011

Fachkanzlei Mutschke wächst weiter:
Rechtsanwältin Melanie Bluhm neu im Team

Seit dem 15.08.2011 arbeitet die Rechtsanwältin Melanie Bluhm für die Düsseldorfer Kanzlei Mutschke. Damit verstärkt sie als weitere angestellte Anwältin das Team der Zweigstelle in Preußisch Oldendorf. Die Kanzlei Mutschke, Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Arbeitsrecht, vertritt schwerpunktmäßig die Interessen von Anlegern, die in geschlossene Fonds oder sogenannte Schrottimmobilien investiert haben.

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24. August 2011

Christina Derr wechselt von der Commerzbank AG zur Fachkanzlei Mutschke

Erneute Verstärkung für das Team der Düsseldorfer Fachkanzlei Mutschke: Seit dem 1. Juli unterstützt die Bankkauffrau Christina Derr die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Zuvor hatte Derr als Privatkundenberaterin bei der Commerzbank gearbeitet.

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20. Juli 2011

Wirtschaftsjurist Karsten Hübner ergänzt das Team

Seit dem 1. Juli verstärkt der Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Karsten Hübner das Team der Düsseldorfer Fachkanzlei Mutschke. Neben seinem Wirtschaftsrecht-Studium verfügt Hübner über eine mehrjährige Berufserfahrung als Bankkaufmann. Mit diesem beruflichen Hintergrund wird er die Kanzlei Mutschke vor allem in Fällen des Bank- und Kapitalmarktrechts unterstützen. Insbesondere Anleger, die in problematische Fonds investiert haben und Käufer von Schrottimmobilien, vertritt die Kanzlei seit Jahren erfolgreich.

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13.07.2011

Geschlossene Fonds: Sanieren ohne zu zahlen?


Sanieren und zahlen oder ausscheiden und noch mehr zahlen?“ – ausschließlich diese beiden Möglichkeiten schien es für Gesellschafter geschlossener Immobilienfonds in Form einer GbR bisher zu geben, wenn die Mehrheit der Gesellschafter beschlossen hatte, Geld nachzuschießen. Mit einem im April veröffentlichten Urteil (Az. II ZR 122/09) schränkt der Bundesgerichtshof (BGH) diesen Grundsatz erheblich ein. „Nach der aktuellen Entscheidung des BGH ist es möglich, dass Anleger – trotz eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses – nicht aus dem Fonds ausgeschlossen werden können“, so Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Die praktische Konsequenz ist erheblich, da auch der sogenannte Auseinandersetzungsfehlbetrag, den nicht sanierungswillige Gesellschafter vermeintlich zu zahlen hätten, nicht geltend gemacht werden kann.

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28. Juni 2011

Rückvergütungen für Fondsvermittlung: Banken unter Beweisdruck

Düsseldorf, 28.06.2011. Ob Immobilien, Windkraft, Filme oder Flugzeuge – wer in geschlossene Fonds investiert hat, ist im Nachhinein oft der Dumme: Viele Anleger sehen sich mit Verlusten, Steuernachzahlungen oder Nachschüssen konfrontiert, anstatt von den versprochenen hohen Renditen zu profitieren. Eine neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) macht es ihnen nun leichter, die beratende Bank in die Pflicht zu nehmen und das verloren geglaubte Geld zurückzuholen. Rechtsanwältin Nicole Mutschke sagt, wie geschädigte Anleger schnell ihre Chancen richtig einschätzen können.

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15. Juni 2011

Neue Welle von Schrottimmobilien

Die Problematik der Schrottimmobilien schien der Vergangenheit anzugehören. Doch in jüngster Zeit wurde erneut tausenden Anlegern der Erwerb einer Immobilie als „krisensichere Kapitalanlage“ angeboten – laut der von „Stiftung Warentest“ herausgegebenen Zeitschrift „Finanztest“ ist daran oft die Deutsche Kreditbank AG (DKB) als finanzierendes Kreditinstitut beteiligt. Vielfach stellt sich aber heraus, dass die angebotenen Objekte vor allem Kosten verursachen anstatt Renditen zu erzielen – und dass die Berater die Anleger über diese Tatsache arglistig getäuscht haben. Bei den Vermittlern oder Verkäufern gibt es für Anleger häufig nichts mehr zu holen. Wie können sich Käufer einer Schrottimmobilie dennoch wehren?

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25. April 2011

Anlageberatung: Bank muss Rückvergütung offenlegen

Wer sich von seiner Bank beraten lässt, für den muss ersichtlich sein, aus welchen Gründen ihm die jeweilige Kapitalanlage empfohlen wird. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss vom 9. März dieses Jahres (AZ XI ZR 191/10). Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank und Kapitalmarktrecht, stuft den BGH-Entschluss als Durchbruch für geschädigte Anleger ein.

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30. März 2011

Rechtsanwältin Bina B. Pohlmann verstärkt die Fachkanzlei Mutschke

Das Team der Fachkanzlei Mutschke wird nunmehr verstärkt durch die Bina B. Pohlmann (31). Die angestellte Rechtsanwältin Pohlmann verfügt über eine wirtschaftwissenschaftliche Zusatzausbildung und wird insbesondere Fälle im Bereich Schrottimmobilien, geschlossene Fonds sowie grauer Kapitalmarkt betreuen.

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22. März 2011

Schrottimmobilien: Haftet die DKB für falsche Beratungen?

Bis zum Jahr 2009 finanzierte die Deutsche Kreditbank (DKB) in großem Umfang Immobilienkäufe für Privatanleger. Vielfach stellte sich das sogenannte Steuersparmodell allerdings als fatales Verlustgeschäft heraus.

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10. März 2011

AWD-Anleger: Wann ist eine Beratung falsch?

Eine sichere Geldanlage mit großen steuerlichen Vorteilen – so wurden und werden geschlossene Fonds häufig angepriesen. Doch nicht selten stellt sich heraus, dass die Renditen geringer sind als erwartet. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

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28. Februar 2011

Geschlossene Fonds: So bekommen Anleger ihr Geld zurück

Eine sichere Geldanlage mit großen steuerlichen Vorteilen – so wurden und werden geschlossene Fonds häufig angepriesen. Doch nicht selten stellt sich heraus, dass die Renditen geringer sind als erwartet. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Darüber hinaus sehen sich viele Anleger mit Steuerforderungen beziehungsweise -nachforderungen konfrontiert. Das gilt für Immobilienfonds genauso wie für Windkraft-, Flugzeug- und Medienfonds.

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09. Februar 2011

Käufern von Schrottimmobilien und Fondsanlegern droht Verlust aller Ansprüche zum 31.12.2011

Geschädigten Anlegern, die in Schrottimmobilien oder geschlossene Fonds investiert haben, droht die Verjährung aller möglichen Schadensersatzansprüche zum 31. Dezember 2011. Denn für alle Ansprüche, die bis einschließlich 2001 entstanden sind, gilt nach aktuellem Stand die absolute Verjährung von zehn Jahren.

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27. Januar 2011

Neue BGH-Entscheidungen lassen Köllner-Geschädigte hoffen

Aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 11.01.2011 machen Geschädigten neuen Mut, die in sogenannte Schrottimmobilien investiert und auf Schadensersatz geklagt hatten.

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21. Oktober 2010

Victory-Fonds: Schadensersatz möglich

Rund 8.500 Anleger aus ganz Deutschland haben sich seit 1991 mit circa 350 Millionen Euro an den 24 Victory-Medienfonds beteiligt. Viele von ihnen sehen sich jetzt mit Verlusten oder sogar Nachschussforderungen konfrontiert. Doch häufig bestehen gute Aussichten auf Schadensersatz, so die Einschätzung von Nicole Mutschke, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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06. Oktober 2010

Medienfonds: Schadensersatzansprüche drohen zum 31. Dezember 2010 zu verjähren

Ehemals als Steuersparmodell angepriesen, erweisen sich viele Medienfonds jetzt als Bumerang. Denn zahlreiche Anleger sehen sich mit Steuernachzahlungsforderungen konfrontiert. Wer deswegen Schadensersatzansprüche geltend machen will, muss sich beeilen, so die Kapitalmarkt-Fachanwältin Nicole Mutschke. Denn die Verjährungsfrist endet zum Teil bereits mit dem 31. Dezember 2010.

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1. September 2010

Schrottimmobilien: Gute Chancen für Köllner-Geschädigte

Anleger, die in sogenannte Schrottimmobilien der insolventen Köllner & Co. KG oder der Heinen & Biege Gruppe investiert haben, können momentan auf vorteilhafte Vergleiche mit den finanzierenden Banken hoffen. Die Fachanwaltskanzlei Mutschke rät dazu, jetzt Ansprüche geltend zu machen. Insbesondere Anleger im Raum Bielefeld und im Ruhrgebiet sind betroffen.

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