Sanierungsbetreuung
Die meisten Anleger sind keine Profis in Sachen Kapitalanlage.
Deshalb vertrauen sie auf die Empfehlung sogenannter Experten
– häufig ohne zu wissen, welche Risiken sie dabei
eingehen. So entstehen vielen Anlegern enorme Verluste durch
Falschberatungen. Und das, obwohl der Berater verpflichtet
ist, anlage- und anlegergerecht vollständig und richtig
zu beraten.
Die Realität sieht leider oft anders aus. Besonders
verbreitet sind Fälle von sogenannten „Schrottimmobilien“,
bei denen sich vermeintlich sichere Immobilieninvestments
letztendlich als Schuldenfalle entpuppen. Dem Anleger werden
erhebliche Steuervorteile, gute Mieteinnahmen, hohe Wertsteigerungen
und eine sichere Altersvorsorge versprochen. Tatsächlich
läuft er stattdessen Gefahr, sein Leben lang Kredite
zurückzahlen zu müssen, obwohl überhaupt keine
Mieteinnahmen fließen oder zumindest nicht in versprochener
Höhe. Laufzeiten von über 30 Jahren sind dabei keine
Seltenheit. Schlimmstenfalls kann es soweit führen, dass
die Betroffenen vor der Privatinsolvenz stehen.
Soweit den Anlegern falsche Versprechungen gemacht wurden,
bestehen möglicherweise Ansprüche gegenüber
dem Verkäufer, Berater und der finanzierenden Bank. Allerdings
gilt für alle Investments, die länger als zehn Jahre
zurückliegen, die absolute Verjährung des BGB. Das
heißt, der Klageweg ist für diese Anleger wenig
aussichtsreich. Eine Alternative zur Klage sind Verhandlungen,
bei denen Bank und Anleger gemeinsam nach einer wirtschaftlichen
Lösung suchen.
Leider gelingt es den Betroffenen selbst in den seltensten
Fällen, eine zufriedenstellende Regelung mit der finanzierenden
Bank aushandeln. Immer wieder lassen sich viele erneut von
der Bank übervorteilen.
Wir bieten betroffenen Mandanten Unterstützung in Form
einer individuellen Sanierungsbetreuung an – auch und
gerade dann, wenn eine Klage nicht (mehr) infrage kommt.
Ziel einer Sanierungsbetreuung
Im Rahmen einer Sanierungsbetreuung unterstützen unsere
Rechtsanwälte Anleger in scheinbar ausweglosen Situationen
bei der Sanierung ihrer Kredite. Ziel ist es,
- eine individuelle Regelung mit der finanzierenden Bank
zu finden und dadurch
- die wirtschaftliche Situation des Schuldners deutlich
zu verbessern.
Ohne Klage, Gerichtskosten und lange Prozessdauer.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Banken und Bausparkassen nicht
selten einer wirtschaftlichen Einigung zustimmen und zu Kompromissen
in erheblichem Umfang bereit sind. Im Idealfall können
wir durch eine professionelle Sanierungsbetreuung
- einvernehmliche Lösungen in Form von Konditionsanpassungen
oder sogar
- einen vollständigen oder teilweisen Forderungsverzicht
der Bank erzielen.
Unsere Leistung
Die anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei insbesondere
die Korrespondenz sowie sämtliche Verhandlungen mit der
finanzierenden Bank. Unsere Mandanten profitieren bei der
Sanierungsbetreuung von der langjährigen Erfahrung und
Kompetenz unserer Fachkanzlei bei der
- Begleitung von Bankgesprächen,
- Korrespondenz mit der finanzierenden Bank sowie
- der professionellen Durchführung von Vergleichsverhandlungen.
Kosten
Wir sind der Meinung, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
für den Mandanten wirtschaftlich sein muss. Daher vereinbaren
wir häufig mit unseren Mandanten ein günstiges Pauschalhonorar.
Dieses Pauschalhonorar umfasst unter anderem die Auswertung
der Unterlagen, Handelsregister-Anfragen, den gesamten Schriftverkehr
sowie alle fernmündlichen und persönlichen Verhandlungen
mit der Gegenseite.
Nur dann, wenn es gelingt, eine erfolgreiche, vorteilhafte
Regelung zu erzielen, entsteht eine weitere Gebühr. Diese
Gebühr fällt aber nur dann an, wenn tatsächlich
eine Einigung mit der finanzierenden Bank erzielt wird, zu
der unsere Mandanten selbstverständlich ihr ausdrückliches
Einverständnis erklären müssen. Ein solches
Einverständnis wird natürlich nur dann erklärt,
wenn diese Einigung insgesamt wirtschaftlich vorteilhaft ist,
also auch unter Berücksichtigung der zusätzlich
anfallenden Kosten.
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Sie uns für eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung
Ihres Falles.
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