Sanierungsbetreuung

Die meisten Anleger sind keine Profis in Sachen Kapitalanlage. Deshalb vertrauen sie auf die Empfehlung sogenannter Experten – häufig ohne zu wissen, welche Risiken sie dabei eingehen. So entstehen vielen Anlegern enorme Verluste durch Falschberatungen. Und das, obwohl der Berater verpflichtet ist, anlage- und anlegergerecht vollständig und richtig zu beraten.

Die Realität sieht leider oft anders aus. Besonders verbreitet sind Fälle von sogenannten „Schrottimmobilien“, bei denen sich vermeintlich sichere Immobilieninvestments letztendlich als Schuldenfalle entpuppen. Dem Anleger werden erhebliche Steuervorteile, gute Mieteinnahmen, hohe Wertsteigerungen und eine sichere Altersvorsorge versprochen. Tatsächlich läuft er stattdessen Gefahr, sein Leben lang Kredite zurückzahlen zu müssen, obwohl überhaupt keine Mieteinnahmen fließen oder zumindest nicht in versprochener Höhe. Laufzeiten von über 30 Jahren sind dabei keine Seltenheit. Schlimmstenfalls kann es soweit führen, dass die Betroffenen vor der Privatinsolvenz stehen.

Soweit den Anlegern falsche Versprechungen gemacht wurden, bestehen möglicherweise Ansprüche gegenüber dem Verkäufer, Berater und der finanzierenden Bank. Allerdings gilt für alle Investments, die länger als zehn Jahre zurückliegen, die absolute Verjährung des BGB. Das heißt, der Klageweg ist für diese Anleger wenig aussichtsreich. Eine Alternative zur Klage sind Verhandlungen, bei denen Bank und Anleger gemeinsam nach einer wirtschaftlichen Lösung suchen.

Leider gelingt es den Betroffenen selbst in den seltensten Fällen, eine zufriedenstellende Regelung mit der finanzierenden Bank aushandeln. Immer wieder lassen sich viele erneut von der Bank übervorteilen.

Wir bieten betroffenen Mandanten Unterstützung in Form einer individuellen Sanierungsbetreuung an – auch und gerade dann, wenn eine Klage nicht (mehr) infrage kommt.

Ziel einer Sanierungsbetreuung

Im Rahmen einer Sanierungsbetreuung unterstützen unsere Rechtsanwälte Anleger in scheinbar ausweglosen Situationen bei der Sanierung ihrer Kredite. Ziel ist es,

  • eine individuelle Regelung mit der finanzierenden Bank zu finden und dadurch
  • die wirtschaftliche Situation des Schuldners deutlich zu verbessern.

Ohne Klage, Gerichtskosten und lange Prozessdauer.

Unsere Erfahrung zeigt, dass Banken und Bausparkassen nicht selten einer wirtschaftlichen Einigung zustimmen und zu Kompromissen in erheblichem Umfang bereit sind. Im Idealfall können wir durch eine professionelle Sanierungsbetreuung

  • einvernehmliche Lösungen in Form von Konditionsanpassungen oder sogar
  • einen vollständigen oder teilweisen Forderungsverzicht der Bank erzielen.

Unsere Leistung

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst dabei insbesondere die Korrespondenz sowie sämtliche Verhandlungen mit der finanzierenden Bank. Unsere Mandanten profitieren bei der Sanierungsbetreuung von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz unserer Fachkanzlei bei der

  • Begleitung von Bankgesprächen,
  • Korrespondenz mit der finanzierenden Bank sowie
  • der professionellen Durchführung von Vergleichsverhandlungen.

Kosten

Wir sind der Meinung, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes für den Mandanten wirtschaftlich sein muss. Daher vereinbaren wir häufig mit unseren Mandanten ein günstiges Pauschalhonorar. Dieses Pauschalhonorar umfasst unter anderem die Auswertung der Unterlagen, Handelsregister-Anfragen, den gesamten Schriftverkehr sowie alle fernmündlichen und persönlichen Verhandlungen mit der Gegenseite.

Nur dann, wenn es gelingt, eine erfolgreiche, vorteilhafte Regelung zu erzielen, entsteht eine weitere Gebühr. Diese Gebühr fällt aber nur dann an, wenn tatsächlich eine Einigung mit der finanzierenden Bank erzielt wird, zu der unsere Mandanten selbstverständlich ihr ausdrückliches Einverständnis erklären müssen. Ein solches Einverständnis wird natürlich nur dann erklärt, wenn diese Einigung insgesamt wirtschaftlich vorteilhaft ist, also auch unter Berücksichtigung der zusätzlich anfallenden Kosten.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.

 
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