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Schiffahrts-Gesellschaft HS „BERLIOZ“ mbH & Co. KG: Insolvenzantrag gestellt

Die Anleger der geschlossenen Schiffsfonds Schiffahrts-Gesellschaft HS „BERLIOZ“ mbH & Co. KG erreichte Mitte November 2016 schlechte Nachrichten. Die HANSA TREUHAND Schiffsbeteiligungs GMBH & CO. KG  teilte den Anlegern mit Schreiben vom 15.11.2016 mit, dass die Geschäftsführung der Gesellschaft am 08.11.2016 den Insolvenzantrag einreichen musste.

Gesellschafterversammlung abgesagt

Die finanzierende Bank hat hiernach keine Möglichkeit zur weiteren Unterstützung der Gesellschaft gesehen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter sei Herr Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies von der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte aus Hamburg bestellt worden. Aufgrund der Insolvenz werde eine für den 23.11.2016 geplante Gesellschafterversammlung nicht mehr stattfinden.

Insolvenzverwalter könnte Ausschüttungen zurückfordern

Weiter hieß es, dass der Verkauf des Schiffes jetzt durch den Insolvenzverwalter erfolgen werde. Da nicht feststehe, ob der Insolvenzverwalter einen Verkaufspreis erziele, der sämtliche Verbindlichkeiten decken werde, bestehe für die Gesellschafter noch eine gesetzliche Außenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB. Der Insolvenzverwalter könne mögliche Fehlbeträge zurückfordern, da die Anleger in der Vergangenheit Liquiditätsausschüttungen erhalten hätten.

Unser Rechtstipp:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät den betroffenen Anleger der Schiffahrts-Gesellschaft HS „BERLIOZ“ mbH & Co. KG spätestens jetzt zu prüfen, ob bei Zeichnung ihrer Beteiligung alles korrekt abgelaufen ist. Anlageberater sind grundsätzlich verpflichtet, ihren Kunden die bestehenden Risiken der empfohlenen Anlage klarzumachen. Hierzu gehört bei unternehmerischen Beteiligungen insbesondere die gesetzliche Außenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB, also genau das Risiko, welches sich hier möglicherweise verwirklicht. Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH empfiehlt daher, zu dieser Frage fachkundigen Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einzuholen.



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