Schrottimmobilien
Seit Anfang der 90er-Jahre investierten etwa 300.000 Anleger
in Deutschland in eine sogenannte Schrottimmobilie. In jüngster
Vergangenheit hat der Verkauf von Schrottimmobilien wieder
erheblich zugenommen. Oft wird der Verkauf als sichere Investition
in der Krise angepriesen. Für viele Käufer bedeutet
der Erwerb aber nahezu den finanziellen Ruin.
Mit dem Begriff der Schrottimmobilie ist in der Rechtssprache
nicht gemeint, dass das erworbene Objekt baufällig oder
abbruchreif ist, sondern der Begriff steht für Immobilien,
die den Erwerbern
- unter Vorspiegelung falscher Tatsachen
- weit über Wert
verkauft wurden.
Viele Anleger wissen heute, dass Sie von falschen Versprechungen
geblendet wurden. Lange Zeit schien es für die Betroffenen
aber keine Hilfe zu geben, da die Verkäufer oder Vermittler
häufig insolvent oder schlicht nicht mehr auffindbar
waren. Seit 2006 hat die zunehmend anlegerfreundliche Rechtsprechung
den Erwerbern aber die Möglichkeit gegeben, auch die
finanzierende Bank in die Haftung zu nehmen.
In mehreren hundert Fällen der skizzierten Art ist es
der Fachkanzlei bereits gelungen, für ihre Mandanten
hervorragende Ergebnisse zu erzielen.
Woran erkenne ich eine Schrottimmobilie?
Auf eine Schrottimmobilie deutet in aller Regel bereits die
Art und Weise des Verkaufes hin: Die Erwerber wurden unaufgefordert
angerufen und mit der Frage geködert: „Wollen Sie
nicht auch Steuern sparen, eine sichere Altersvorsorge schaffen,
die sich von selbst trägt und die Sie mit Gewinn weiterveräußern
können?“
Bei einem darauf folgenden Besuch des Beraters schilderte
dieser den Erwerb einer Eigentumswohnung in den schönsten
Farben. Auf Nachteile wurde regelmäßig nicht hingewiesen.
Häufig wurde den Anlegern der Erwerb durch ein sogenanntes
„Rund-um-Sorglos-Paket“, welches eine hundertprozentige
Finanzierung durch eine Bank bereits beinhaltete, schnell
und problemlos ermöglicht. Eine Besichtigung der Immobilie
durch die Käufer war meistens nicht vorgesehen.
Erst nach dem Kauf der Immobilie zeigte sich dann, dass die versprochenen
Mieteinnahmen nicht zu erzielen waren, zusätzliche Instandhaltungskosten
etc. anfielen und die monatlichen Ausgaben weit höher
waren als prognostiziert. Verkaufsbemühungen offenbarten
den geprellten Anlegern zudem, dass der Kaufpreis weit überteuert
war.
Für eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung
zu Ihrem Schrottimmobilien Fall kontaktieren sie uns, um sich über Ihre
Möglichkeiten und Kosten, die Ihnen gegebenenfalls außergerichtlich
oder gerichtlich entstehen würden, zu informieren.
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