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Franchise-Verträge

International, aber auch in Deutschland hat die Anzahl von Franchise-Unternehmen stark zugenommen. Das sowohl für Franchisegeber wie auch Franchisenehmer interessante System bietet viele Möglichkeiten.

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Liegt wirklich ein Franchisevertrag vor?

Ein Franchisevertrag zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass dem Franchisenehmer Know-how zur Verfügung gestellt wird. Vereinfacht gesagt, ist der Franchisegeber für das Unternehmenskonzept verantwortlich, während die Franchisenehmer dieses Konzept an den einzelnen Standorten in die Tat umsetzen. So kann der Franchisegeber sein Geschäft planen und expandieren, ohne selbst vor Ort im Tagesgeschäft tätig sein zu müssen. Der Franchisenehmer profitiert dabei im Idealfall von einem starken Partner im Rücken, von dessen Know How und von einem einheitlichen Auftreten nach außen. Abzugrenzen ist der Franchisevertrag daher beispielsweise auch von einem bloßen Beratungsvertrag. Je nach Ausgestaltung des Vertrages kann sich auch die Frage einer Scheinselbstständigkeit ergeben.

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Wie genau funktioniert ein Franchisevertrag?

Im Franchisevertrag werden die einzelnen Recht und Pflichten der Franchisegeber und Franchisenehmer niedergelegt. Regelmäßig ist der Franchisegeber verpflichtet, dem Franchisenehmer die Nutzung gewerblicher Schutzrechte (etwa Markenrecht, Patentrechte oder Urheberrecht) gegen Zahlung einer Franchisegebühr zu gestatten. Häufig werden auch flankierende Vereinbarungen zu Werbung und Marketing, Gebietsbeschränkungen oder Fortbildungsmaßnahmen getroffen. Gerade im Bereich des Franchising sollte großer Wert auf die individuelle Gestaltung des Franchisevertrages gelegt werden. Wenn das Modell wirtschaftlich gut anläuft bzw. auch wenn das Geschäft schwächelt, wird sich die eine oder andere Seite mit der Frage beschäftigen, welche genaue Leistung man denn von der jeweiligen Gegenseite erwarten darf. Dies sollte möglichst transparent bereits im Vertrag festgehalten sein. Auch die Laufzeit des Vertrages und die Möglichkeiten der Vertragsbeendigung sollten klar definiert sein. Je weniger das Geschäft an der konkreten Marke des Franchisegebers hängt, je mehr kann auch die Beendigung des Vertrages zwischen den Vertragsparteien ein Thema von Diskussionen werden.

Was ist bei einem Franchisevertrag zu beachten?

Das Franchiserecht ist dadurch gekennzeichnet, dass der Franchisegeber in aller Regel die deutlich stärkere Position innehat. Dieses zeigt sich regelmäßig auch innerhalb der Verträge. So günstig diese Position für den Franchisegeber zu sein scheint, so sehr sind mit dieser Ausgangsposition durchaus auch Chancen für Franchisenehmer verbunden. Angefangen bei der Frage der Unwirksamkeit einzelner Klauseln, die den Franchisenehmer zu sehr benachteiligen bis hin dazu, ob der Franchisenehmer nicht vielleicht sogar als Arbeitnehmer und nicht als freier Unternehmer einzuordnen, bietet die genauere Betrachtung des Vertrages viele Ansätze für die eine oder andere Seite.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Wir kennen die Problemstellungen von beiden Seiten. Wer die Gegenseite kennt, kennt daher natürlich auch ihre Schwächen. Sowohl beim Umfang der Leistungen und Gebühren, wie auch im Zusammenhang mit der Kündigung eines Franchisevertrages gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Schildern Sie uns Ihr Problem und wir werden sicherlich auch für Sie die bestmögliche Lösung finden.

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