Vereinfacht gesagt, erhält man von der Leasinggesellschaft das Leasingobjekt und zahlt dieser dafür über eine bestimmte Laufzeit eine feste Leasingrate. Am Ende der Laufzeit kann man das geleaste Objekt dann zumeist weiter leasen oder kaufen. Fahrzeuge sind zwar die häufigsten, jedoch bei weitem nicht die einzigen möglichen Leasingobjekte.
Rechtlich betrachtet ist Leasing eng mit der Miete verwandt. Der sogenannte Leasinggeber beschafft das Leasingobjekt und überlässt es dem sogenannten Leasingnehmer zur Nutzung. Anders als bei der Miete ist jedoch der Leasingnehmer für die Wartung und Instandsetzung des Leasingobjekts zuständig. Gewissenmaßen als Ausgleich erhält der Leasingnehmer Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten.
Der Leasingnehmer zahlt im Gegenzug die vereinbarten Leasingraten an den Leasinggeber. Nebenleistungen des Leasinggebers wie etwa die Versicherung bzw. Wartung des Leasingobjektes werden häufig in Service-Leasingverträgen vereinbart. Gibt der Leasingnehmer das Objekt am Ende der Laufzeit zurück, kann der Leasinggeber hierüber wieder frei verfügen.
Mit Vorsicht zu genießen ist auch das sogenannte Null-Leasing in der Automobilbranche. Hier erscheinen die Leasingkonditionen auf den ersten Blick als besonders günstig. Schaut man aber genauer hin, gehen diese Angebote häufig von den Listenpreisen aus, zu denen in der Praxis allerdings kaum ein Fahrzeug verkauft wird.
Eine spezielle Form des Leasings ist auch das sogenannte Sale and Lease-Back. Hier verkauft ein Unternehmen eigene Gegenstände an eine Leasinggesellschaft und least sie dann zurück. Hierdurch können Unternehmen kurzfristig Liquidität generieren, allerdings um den Preis des dauerhaften Verlustes vom Eigentum.
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