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Versicherungsbote Anlageberatung - Totalverlustrisiko muss Kunden unmissverständlich klargemacht werden

Versicherungsbote Anlageberatung – Totalverlustrisiko muss Kunden unmissverständlich klargemacht werden

Versicherungsbote (19.08.2015): Anlageberatung – Totalverlustrisiko muss Kunden unmissverständlich klargemacht werden

Geldanlage: Anlageberater müssen ihre Kunden klar und deutlich auf das Totalverlustrisiko von geschlossenen Fonds hinweisen. Was aber passiert, wenn der Berater ergänzt, dass die Wahrscheinlichkeit sehr gering sei und damit die Verlustgefahr verharmlost? Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied dazu jetzt, dass er dennoch haften muss.

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