Zertifikate

Als Folge der Wirtschaftskrise droht vielen Erwerbern von Zertifikaten ein Totalverlust.

Es stellt sich daher für viele Käufer die Frage, ob ihnen im Zusammenhang mit dem empfohlenen Zertifikat Schadensersatzansprüche gegen das beratende Kreditinstitut zustehen.

Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die Banken ist eine genaue Analyse des jeweiligen Einzelfalles sowie die konsequente Nutzung der zunehmend erwerberfreundlichen Rechtsprechung durch einen versierten Fachanwalt. Die Fachkanzlei Mutschke hat sich auf die speziellen Fragestellungen und Probleme im Bereich von Zertifikaten spezialisiert und ist daher in der Lage, die Forderungen unserer Mandanten konsequent zu verfolgen. Die Änderungen im Gesetz über den Wertpapierhandel spielen dem Anleger dabei in die Karten.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie in Ihrer konkreten Situation haben und welche Kosten Ihnen gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich entstehen würden.

 
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