Zertifikate
Als Folge der Wirtschaftskrise droht vielen Erwerbern von
Zertifikaten ein Totalverlust.
Es stellt sich daher für viele Käufer die Frage,
ob ihnen im Zusammenhang mit dem empfohlenen Zertifikat Schadensersatzansprüche
gegen das beratende Kreditinstitut zustehen.
Voraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen gegen die
Banken ist eine genaue Analyse des jeweiligen Einzelfalles
sowie die konsequente Nutzung der zunehmend erwerberfreundlichen
Rechtsprechung durch einen versierten Fachanwalt. Die Fachkanzlei
Mutschke hat sich auf die speziellen Fragestellungen und Probleme
im Bereich von Zertifikaten spezialisiert und ist daher in
der Lage, die Forderungen unserer Mandanten konsequent zu
verfolgen. Die Änderungen im Gesetz über den Wertpapierhandel
spielen dem Anleger dabei in die Karten.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose, unverbindliche
Ersteinschätzung
Ihres Falles. Sie erfahren, welche Möglichkeiten Sie
in Ihrer konkreten Situation haben und welche Kosten Ihnen
gegebenenfalls außergerichtlich oder gerichtlich entstehen
würden.
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