Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Kündigung – was tun, wenn der Job plötzlich weg ist
Eine Kündigung ist oft ein Schock – doch wer schnell handelt, hat die besten Chancen. Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist und ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt. Oft lassen sich so Abfindungen oder bessere Bedingungen aushandeln.
- Prüfung von Kündigung, Kündigungsfrist und Wirksamkeit
- Erhebung einer Kündigungsschutzklage innerhalb der gesetzlichen Frist
- Verhandlung über Abfindungen, Aufhebungsverträge oder Weiterbeschäftigung
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht – engagiert und erfahren
Wir setzen Ihre Rechte entschlossen durch – rechtssicher, strategisch und mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht.
Ihr direkter Kontakt zu uns:
05206 / 70 72 90
Abmahnung und Aufhebungsvertrag – richtig reagieren
Eine Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag sollte niemals vorschnell unterschrieben werden. Häufig verstecken sich darin Nachteile für Arbeitnehmer – etwa der Verzicht auf Abfindung, Kündigungsschutz oder Zeugnisansprüche. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten und bewerten, ob eine Unterschrift sinnvoll ist – oder Sie besser ablehnen.
- Analyse von Abmahnung, Vorwürfen und arbeitsrechtlichen Folgen
- Bewertung von Chancen und Risiken eines Aufhebungsvertrags
- Verhandlung über Abfindung, Arbeitszeugnis und Restansprüche
- Strategische Begleitung bei Trennungsgesprächen oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Prüfung von Fristen und Formvorschriften zur Wahrung Ihrer Ansprüche
Unser Ziel: Sie behalten Ihre rechtliche und wirtschaftliche Handlungsfreiheit. Wir sorgen dafür, dass Sie keine Nachteile riskieren – und Ihre Position im Arbeitsverhältnis bestmöglich sichern.
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Lohn, Urlaub und Zeugnis – Ihre Ansprüche zählen
Auch nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses bleiben oft offene Fragen – und Ansprüche. Wir helfen Ihnen, ausstehende Lohnzahlungen, Urlaubsabgeltung oder ein faires Arbeitszeugnis durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht. Arbeitgeber zögern häufig oder versuchen, Ansprüche abzuwehren – wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
- Durchsetzung ausstehender Lohn-, Bonus- oder Provisionszahlungen
- Prüfung und Geltendmachung von Resturlaub oder Urlaubsabgeltung
- Bewertung und Korrektur von Arbeitszeugnissen – auch bei versteckten Formulierungen
- Beratung zu Wettbewerbsverboten, Freistellungen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- Begleitung bei Vergleichsverhandlungen und außergerichtlichen Einigungen
Wir sichern, was Ihnen zusteht – schnell, fair und mit dem nötigen Nachdruck.
Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber,
berechnen Verjährungsfristen und prüfen, ob sich eine Klage vor dem Arbeitsgericht lohnt.
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Einstellungsprozess & Arbeitsrecht
In Einstellungsverfahren können Arbeitgeber nicht willkürlich verfahren. Passieren hier Fehler, können abgelehnte Bewerber möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen.
Welche Pflichten und Rechte hat der Arbeitgeber beim Einstellungsprozess?
Bei der Entscheidung, welche Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden und welche nicht, und während des Auswahlverfahren darf es nicht zu unzulässigen Ungleichbehandlungen kommen. Im Vorstellungsgespräch muss der Arbeitgeber etwa darauf achten, keine unzulässigen Fragen zu stellen. Unzulässig sind in der Regel Fragen zu folgenden Themen:
- Schwangerschaft
- Familienplanung
- Mitgliedschaft in einer Partei oder Gewerkschaft
- Religionsangehörigkeit
- Schwerbehinderung
- Vorstrafen
Zudem muss der Arbeitgeber Bewerbungsunterlagen vertraulich behandeln und an abgelehnte Bewerber wieder zurückgeben. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dem Bewerber auch dessen Kosten für das Vorstellungsgespräch erstatten. Das gilt aber nicht bei Initiativbewerbungen und wenn der Arbeitgeber dies bei der Einladung ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Welche Pflichten und Rechte hat der Arbeitnehmer im Vorstellungsgespräch?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zulässige Fragen im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß zu beantworten. Bei unzulässigen Fragen hat der Arbeitnehmer allerdings ein „Recht zur Lüge“, muss die Frage also nicht wahrheitsgemäß beantworten. Er muss den Arbeitgeber zudem darauf hinweisen, wenn er von ihm geforderte Arbeitsleistungen gar nicht erbringen kann.
Was ist im Hinblick auf die Durchführung von Einstellungstests zu beachten?
Einstellungstests wie etwa Assessment Center oder psychologische Eignungstests sind grundsätzlich zulässig. Der Arbeitgeber muss den Bewerber aber vorher über Testinhalte- und Bedingungen aufgeklärt und der Arbeitnehmer diesen zugestimmt haben. Auch hier sind die Einschränkungen beim Fragerecht des Arbeitgebers entsprechend zu berücksichtigen. Der Test muss Bezug zum konkreten Arbeitsplatz haben. Da es hier um sensible Daten gehen kann, sind zudem die Anforderungen des Datenschutzes zu beachten.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Einstellungen?
Im Betriebsverfassungsrecht ist geregelt, dass Arbeitgeber in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung umfassend unterrichten und dessen Zustimmung einholen muss. Diese Zustimmung kann der Betriebsrat etwa dann verweigern, wenn gegen ein Gesetz oder einen Tarifvertrag verstoßen wird. Relevant sind im Recht insbesondere folgende Beschäftigungsverbote:
- Beschäftigungsverbote für werdende Mütter (Mutterschutz), §§ 3 ff. MuSchG
- Beschäftigungsverbote für Jugendliche, §§ 22 ff. JArbSchG
- Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne ausreichende Qualifizierung oder Unterweisung, §§ 7 ff. ArbSchG
- Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis
Arbeitsvertrag & Arbeitsrecht
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen bei Abschluss des Arbeitsvertrages und auch am Ende des Arbeitslebens einiges beachten. Sonst könnten schon am Anfang und am Ende des Arbeitsverhältnisses Probleme auftauchen. Komplizierter kann es auch werden, wenn Unternehmen ausländische Arbeitnehmer einstellen wollen.
Was ist bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages im Hinblick auf Inhalt und Form zu beachten?
In Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können daher – natürlich im Rahmen der arbeitsrechtlichen Vorgaben – ihr Arbeitsverhältnis frei gestalten. Zudem kann ein Arbeitsvertrag auch mündlich geschlossen werden, eine Schriftform ist nicht vorgeschrieben. In aller Regel empfiehlt es sich aber, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Ansonsten sind Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten darüber, was eigentlich gelten soll, schon vorprogrammiert.
Endet ein Arbeitsverhältnis automatisch mit Erreichen der im Gesetz festgeschriebenen Altersgrenze?
Tatsächlich ist es ein weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitsverhältnisse bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze automatisch enden. Eine gesetzliche Vorschrift hierzu gibt es aber – außer für Beamte – im Recht nicht. Allerdings findet sich eine entsprechende Regelung in vielen Arbeits- oder Tarifverträgen. Ansonsten kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages zum Rentenbeginn hin beenden.
Was ist im Hinblick auf Arbeitsverträge mit ausländischen Arbeitnehmern zu beachten?
Wichtig ist vor allem, dass der ausländische Arbeitnehmer in Deutschland überhaupt arbeiten darf. Unkompliziert ist dieses bei Staatsangehörigen von EU-Mitgliedstaaten, die in der Europäischen Union die sog. Arbeitnehmerfreizügigkeit genießen. Andere ausländische Arbeitnehmer brauchen hingegen grundsätzlich eine Aufenthaltserlaubnis, die auch die Erwerbstätigkeit zulässt. Wer ohne Arbeitserlaubnis und damit illegal ausländische Arbeitnehmer beschäftigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 500.000,00 € rechnen!
Fallstricke
Manch ein Arbeitgeber mag meinen, dass er das Arbeitsverhältnis mit seinem vor der Rente stehenden Arbeitnehmer ohne Weiteres kündigen kann. Schließlich würde der Arbeitnehmer dann Anspruch auf Altersrente bekommen. Tatsächlich hat das BAG aber mit Urteil vom 23.07.2015, 6 AZR 457/15 entschieden, dass eine solche Kündigung wegen Altersdiskriminierung unwirksam ist und der Arbeitnehmer eine Entschädigung verlangen kann. Besser ist da, mit dem Arbeitgeber einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu schließen.
So unterstützen wir Sie mit Kompetenz und Erfahrung
Unsere Kanzlei begleitet seit Jahren erfolgreich Arbeitnehmer, Angestellte und Führungskräfte in allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte im Job zu sichern – bei Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Streit um Lohn und Zeugnis. Dabei vertreten wir Sie mit Erfahrung, Augenmaß und dem nötigen Nachdruck – außergerichtlich oder vor dem Arbeitsgericht.
- Prüfung von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Abmahnungen – wir bewerten, ob Sie sich wehren sollten
- Beratung und Vertretung bei Lohn-, Urlaubs- und Zeugnisansprüchen – auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Verhandlung von Abfindungen und außergerichtlichen Einigungen – für eine faire Trennung auf Augenhöhe
- Rechtliche Unterstützung bei Mobbing, Diskriminierung oder Krankheit im Job – wir schützen Ihre Rechte und Reputation
Ob Sie eine Kündigung anfechten, eine Abmahnung prüfen oder eine Abfindung verhandeln möchten – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen und mit klarem Plan.
Warum die Kanzlei Mutschke?
Schnell & zuverlässig: Wir reagieren sofort, wenn eine Kündigung oder Abmahnung droht – und sichern Ihre Rechte, bevor Fristen verstreichen.
Erfahren & medienbewährt: Seit Jahren vertreten wir Arbeitnehmer in ganz Deutschland – bekannt aus TV & Presse, mit klarer Kommunikation und juristischer Durchsetzungskraft.
Kompetent & menschlich: Wir wissen, dass ein Jobverlust mehr ist als ein rechtlicher Vorgang. Deshalb begleiten wir Sie persönlich, verständlich und lösungsorientiert – bis zu Ihrem Erfolg.
Kündigung, Abmahnung oder sonstiger Ärger im Job? Wir prüfen Ihren Fall – schnell, persönlich und verständlich.
Sie können ganz einfach und völlig unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus und wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schreiben.