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Thomas Cook Insolvenz: Was bedeutet dies für die Mitarbeiter?

Natürlich ist der Insolvenzantrag von Thomas Cook nicht nur für die betroffenen Urlauber ein Schock, sondern auch für die Mitarbeiter des Reiseveranstalter. Doch was genau bedeutet dies für die betroffenen Arbeitnehmer?

Wenn ein Arbeitgeber einen Insolvenzantrag stellt, so wird ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet und in aller Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Der Insolvenzverwalter wird nach drei Monaten eine Prognose abgeben, ob er die Möglichkeit sieht, das Unternehmen weiterzuführen bzw. ob überhaupt ausreichend Masse vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen.

In jedem Fall tritt aber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter nun gewissermaßen an die Stelle des Arbeitgebers. Allerdings kann auch der Insolvenzverwalter nicht so einfach kündigen. Die bloße Insolvenz gibt nämlich noch nicht die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Aber natürlich können mit der Insolvenz sogenannte dringende betriebliche Erfordernisse einhergehen, die eine Kündigung rechtfertigen. Klassisches Beispiel dafür ist die Betriebsstilllegung. In einem solchen Fall dürfte ziemlich klar sein, dass der Arbeitsplatz wegfällt und damit auch eine Kündigung gerechtfertigt wäre.

Aber natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Unternehmen von einen Investor gekauft wird. Tatsächlich würden dann auch die Arbeitsverhältnisse auf den Käufer übergehen. Im Detail ist dies gesetzlich geregelt in § 613 a BGB. Da lohnt es sich durchaus einen Blick in das Gesetz zu werfen, das regelt nämlich besonders an dieser Stelle viel Gutes für Arbeitnehmer.

Insgesamt ist die Ausgangslage für Arbeitnehmer also gar nicht so schlecht, aber woher kommt der Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber nun eben insolvent ist. Das hängt entscheidend davon ab, wann der Anspruch auf Arbeitslohn ganz genau angefallen ist. Ansprüche aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens müssen Arbeitnehmer, wie alle anderen Gläubiger auch, schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden. Regelmäßig verteilt der Insolvenzverwalter dazu auch entsprechende Formulare an alle Arbeitnehmer. Für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist – wie bereits erwähnt – der Insolvenzverwalter zuständig und dieser hat daher auch die Gehälter zu zahlen. Geschieht dies nicht, sollte man dies als Arbeitnehmer direkt schriftlich anmahnen.

Problematisch ist in aller Regel auch nicht der Zeitpunkt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, sondern vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierzu können sich Arbeitnehmer aber an die Agentur für Arbeit wenden. Die Agentur für Arbeit bezahlt für maximal drei Monate vor dem Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens das sogenannte Insolvenzgeld und zwar in Höhe des Nettolohns. Dabei werden sogar auch Sonderzahlungen berücksichtigt. Allerdings ist das für die Berechnung des Insolvenzgeldes zu Grunde liegende brutto Arbeitsentgelt begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Ansonsten dürfte das Insolvenzgeld aber eine echte Hilfe für Arbeitnehmer sein. Um hier nicht in finanzielle Schieflage zu geraten, kann im Bedarfsfall auch einen Vorschuss beantragt werden.

Thomas-Cook-Pleite: Waas bedeutet das für die Mitarbeiter?

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