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Baudarlehen in Schweizer Franken: Ausweg mit dem „Widerrufsjoker“

Von einem „Franken-Schock” war die Rede, als die Schweizer Notenbank Mitte Januar 2015 entschied, den Wechselkurs des Schweizer Franken vom Euro zu lösen. Die hierauf folgende starke Aufwertung des Franken hat auch starke Auswirkungen auf tausende Häuslebauer in Deutschland.

Diese hatten in der Vergangenheit Baudarlehen in Schweizer Franken aufgenommen, um von den günstigeren Zinsen in der Schweiz zu profitieren. Nachdem der Schuldenstand nun gewissermaßen über Nacht sprunghaft angestiegen ist, lohnt sich dieses Modell oft nicht mehr. Der Zinsvorteil dürfte bei wirtschaftlicher Betrachtung in vielen Fällen durch die Aufwertung des Franken mehr als „aufgefressen” sein. Im Ergebnis dürfte daher der ein oder andere Häuslebauer vor einem schlagartig angewachsenen Schuldenberg stehen.

Umschuldung sinnvoll?

Angesichts dieser Entwicklung mehren sich schon Stimmen, die den Betroffenen zu einer Umschuldung ihrer Darlehen in Euro raten. Hintergrund ist offenbar die Befürchtung, dass der Franken noch stärker aufwerten könnte. Allerdings will gründlich überlegt sein, ob man tatsächlich – möglicherweise vorschnell – in einen neuen Darlehensvertrag in Euro um schuldet.

Unser Rechtstipp:

Insbesondere sollten die Betroffenen vorher klären, ob sie möglicherweise in den Genuss des sog. Widerrufsjokers kommen. Gemeint ist hiermit die Möglichkeit, sich im Falle einer unwirksamen Belehrung über sein Widerrufsrecht – auch noch Jahre nach Vertragsschluss – wieder vom Darlehensvertrag zu lösen und eine umfassende Rückabwicklung zu fordern. Im Ergebnis wird man dann so gestellt, als ob man den Darlehensvertrag in Schweizer Franken nicht abgeschlossen hätte.

Daneben sollte nach Meinung der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gründlich geprüft werden, ob die Bank ausreichend über die mit der Finanzierung in Schweizer Franken verbundenen Risiken aufgeklärt hat. Insbesondere wenn die Bank dieses Finanzierungsmodell aktiv empfohlen hat, können hieraus Schadensersatzansprüche resultieren.

Autorin: Nicole Mutschke (Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)



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