Content Creator & Personen filmen
Persönlichkeitsrechte & Bildrechte: Warum Personen in Social-Media-Videos schnell zum rechtlichen Risiko werden
Viele Creator filmen spontan, direkt und nah am Alltag. Genau das macht Social Media oft authentisch. Rechtlich ist dieser Bereich jedoch besonders sensibel.
Sobald Menschen erkennbar in einem Video oder auf einem Foto erscheinen, geht es nicht nur um Content, sondern um Persönlichkeitsrechte. Maßgeblich ist dabei vor allem das Recht am eigenen Bild.
Das zentrale Missverständnis lautet:
Wenn jemand ohnehin in der Öffentlichkeit zu sehen ist, darf man ihn auch filmen und posten.
So einfach ist es gerade nicht.
Denn entscheidend ist nicht nur, ob eine Person sichtbar war, sondern ob ihre Abbildung oder Veröffentlichung rechtlich zulässig ist.
Gerade im Social-Media-Bereich entstehen hier schnell Probleme, weil Aufnahmen oft spontan entstehen, später aber dauerhaft online gestellt, geteilt und weiterverbreitet werden.
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Menschen im Hintergrund filmen: Wann Passanten oder andere Personen noch als Beiwerk gelten
Viele Creator gehen davon aus, dass Personen im Hintergrund automatisch unproblematisch sind. Das stimmt so nicht.
Grundsätzlich gilt:
Erkennbare Personen dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden.
Eine wichtige Ausnahme ist das sogenannte Beiwerk. Damit ist gemeint, dass eine Person nur zufällig und ohne eigene Bedeutung im Bild erscheint.
Das kann etwa dann der Fall sein, wenn:
- der eigentliche Fokus auf einer Landschaft, einem Gebäude oder einer allgemeinen Szene liegt
- die Person austauschbar ist
- die Aufnahme auch ohne diese Person denselben Charakter hätte
Problematisch wird es dagegen, wenn:
- die Person deutlich erkennbar ist
- sie die Bildwirkung mitprägt
- sie nicht nur beiläufig, sondern bewusst mitgefilmt wurde
Gerade bei Social-Media-Videos ist diese Grenze schnell überschritten. Was auf den ersten Blick wie eine Nebensache wirkt, ist rechtlich oft schon keine bloße Hintergrundsituation mehr.
Kunden, Mitarbeiter und Kinder: Besonders sensible Situationen im geschäftlichen Alltag
Besonders kritisch wird es, wenn Aufnahmen nicht im rein öffentlichen Raum entstehen, sondern in einem geschäftlichen oder persönlichen Umfeld.
Kunden im Laden zu filmen ist rechtlich heikel. Kunden müssen nicht damit rechnen, ohne ausdrückliche Zustimmung in Videos oder Fotos für Social Media zu erscheinen. Das gilt erst recht dann, wenn sie erkennbar sind oder der Eindruck entsteht, sie seien Teil einer werblichen Darstellung.
Auch Mitarbeiter in Social-Media-Videos sind ein sensibles Thema. Während des Arbeitsverhältnisses wird häufig mit Einwilligungen gearbeitet. Diese müssen aber wirksam, freiwillig und inhaltlich klar sein.
Besonders problematisch wird es nach einer Kündigung. Dann stellt sich oft die Frage, ob die frühere Einwilligung weiterhin gilt oder ob alte Inhalte gelöscht werden müssen. Gerade hier entstehen in der Praxis häufig Konflikte, weil Unternehmen alte Videos online lassen, obwohl die rechtliche Grundlage dafür nicht mehr sicher ist.
Noch strenger ist die Lage bei Kindern anderer Personen. Wer Kinder veröffentlicht, greift in einen besonders geschützten Bereich ein. In vielen Fällen ist eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung der Sorgeberechtigten zulässig. Auch dann kann im Einzelfall problematisch sein, ob eine Veröffentlichung wirklich angemessen ist.
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Kennzeichen, Story-Reposts und bearbeitete Fotos: Die typischen Praxisfallen, die viele übersehen
Nicht nur Gesichter und Personen selbst sind relevant. Auch andere Details können rechtlich problematisch sein.
Kennzeichen fremder Autos werden häufig unterschätzt. Sie können einen Personenbezug haben und dürfen deshalb nicht in jedem Kontext ohne Weiteres veröffentlicht werden. Das gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug oder sein Umfeld in einen negativen oder sensiblen Zusammenhang gestellt wird.
Auch das Reposten von Kunden-Storys ist kein rechtlich belangloser Vorgang. Nur weil ein Kunde einen Beitrag gepostet oder einen Account markiert hat, bedeutet das nicht automatisch, dass die Story ohne weitere Prüfung weiterverbreitet werden darf. Auch hier kann eine Zustimmung erforderlich sein.
Ein weiterer häufiger Fehler betrifft Fotos von Fotografen. Viele gehen davon aus, dass sie ein Foto frei bearbeiten dürfen, wenn sie es erhalten oder bezahlt haben. Das ist rechtlich oft nicht zutreffend. Zuschneiden, farblich verändern, mit Text versehen oder gestalterisch umarbeiten kann bereits eine zustimmungspflichtige Bearbeitung sein.
Gerade diese vermeintlich kleinen Änderungen führen in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten.
Drohnenaufnahmen und Firmengelände: Warum auch Außenaufnahmen nicht automatisch unproblematisch sind
Drohnenaufnahmen wirken oft professionell und hochwertig. Rechtlich sind sie aber alles andere als unkompliziert.
Sobald mit einer Drohne Aufnahmen vom Firmengelände, von Grundstücken oder von Personen gemacht werden, greifen je nach Situation verschiedene rechtliche Bereiche gleichzeitig.
Dazu gehören insbesondere:
- Persönlichkeitsrechte
- datenschutzrechtliche Fragen
- luftrechtliche Vorgaben
Auch ein Firmengelände ist nicht automatisch frei filmbar. Entscheidend ist, was genau aufgenommen wird, ob Personen erkennbar sind und ob durch die Aufnahme geschützte Bereiche betroffen sind.
Problematisch wird es vor allem dann, wenn:
- Personen identifizierbar sind
- sensible Betriebsabläufe sichtbar werden
- angrenzende private Bereiche mit erfasst werden
Gerade bei professionell wirkenden Image-Videos oder Social-Media-Clips wird dieser Bereich oft zu schnell als unproblematisch behandelt.
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Der häufigste Irrtum: Wahrnehmung im Alltag ist nicht dasselbe wie Veröffentlichung im Internet
Viele rechtliche Fehlannahmen entstehen aus einem simplen Denkfehler.
Nur weil man eine Person im Alltag sehen darf, heißt das noch lange nicht, dass man sie filmen und online veröffentlichen darf.
Genau hier liegt der Unterschied zwischen bloßer Wahrnehmung und einer öffentlichen Darstellung im Internet.
Eine Veröffentlichung auf Social Media ist keine flüchtige Alltagssituation. Sie ist potenziell dauerhaft, weit verbreitbar und für Dritte jederzeit abrufbar. Deshalb gelten hier deutlich strengere Maßstäbe.
Gerade im Bereich Persönlichkeitsrechte wird dieser Unterschied regelmäßig unterschätzt.
Warum Du bei uns richtig bist: Wir prüfen nicht nur, ob etwas theoretisch möglich ist, sondern ob es in der Praxis wirklich hält
Persönlichkeitsrechte und Bildrechte gehören zu den Bereichen, in denen Creator, Unternehmen und Agenturen besonders schnell Fehler machen.
Das liegt nicht daran, dass die Rechtslage immer völlig unklar wäre, sondern daran, dass typische Alltagssituationen falsch eingeschätzt werden. Viele Aufnahmen wirken harmlos, sind es rechtlich aber nicht.
Genau hier setzen wir an.
Wir prüfen nicht nur einzelne Bilder oder Videos isoliert, sondern den gesamten Kontext. Denn entscheidend ist oft nicht nur, wer im Bild zu sehen ist, sondern auch:
- wo die Aufnahme entstanden ist
- in welchem Zusammenhang sie veröffentlicht wird
- ob eine Einwilligung vorliegt
- ob Ausnahmen überhaupt greifen
- ob bestehende Inhalte nachträglich problematisch geworden sind
Was wir konkret für Dich tun
Wir unterstützen Dich unter anderem bei folgenden Fragen:
- Wir prüfen, ob Personen in Deinen Videos oder Fotos rechtmäßig gezeigt werden dürfen.
- Wir bewerten, ob Hintergrundpersonen tatsächlich nur Beiwerk sind oder ob ein rechtliches Risiko besteht.
- Wir prüfen Einwilligungen von Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Beteiligten auf ihre Wirksamkeit.
- Wir helfen bei der rechtssicheren Verwendung oder Entfernung bereits veröffentlichter Inhalte.
- Wir bewerten problematische Einzelfälle wie Kinderfotos, Kennzeichen, Story-Reposts oder bearbeitete Fotografenbilder.
- Wir unterstützen Dich, wenn bereits Ansprüche auf Löschung, Unterlassung oder Schadensersatz im Raum stehen.
Du bekommst von uns keine pauschalen Warnungen und keine bloßen Allgemeinplätze. Du bekommst eine klare, praxisnahe Einschätzung dazu, was rechtlich tragfähig ist und wo Du handeln solltest.
Gerade in diesem Bereich kann eine frühe Prüfung viel Ärger vermeiden. Denn sobald ein Video online ist und sich verbreitet, lässt sich der rechtliche Schaden oft nur noch schwer zurückholen.
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Die korrekte Einbindung von Fotos und Bildern von Personen auf Social Media ist rechtlich komplex. Wir geben Dir die Klarheit, die Du brauchst, um Abmahnrisiken zu vermeiden.
Du kannst ganz einfach und völlig unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte fülle dafür das nachfolgende Formular aus und wir werden uns kurzfristig mit Dir in Verbindung setzen. Alternativ kannst Du uns auch telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schreiben.