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Gesellschaftsrecht

Im Bereich geschlossener Fonds sind das Kapitalanlagerecht und das Gesellschaftsrecht kaum trennbar miteinander verknüpfte. Zur Beurteilung eines Sachverhaltes ist es häufig erforderlich, den Blick auf beide Bereiche zu richten.

Wo liegt der Unterschied zwischen dem Gesellschaftsrecht und dem Kapitalanlagerecht?

Es stark vereinfacht gesagt, beginnt das Gesellschaftsrecht regelmäßig mit der Unterschrift unter den Zeichnungsschein bzw. der Beitrittserklärung. Genau in diesem Moment endet das Kapitalanlagerecht. Im Kapitalanlagerecht werden regelmäßig Fragen der fehlerhaften Beratung vor Zeichnung thematisiert. Im Fokus des Gesellschaftsrechts stehen aber die Probleme und Entwicklungen innerhalb der Gesellschaft nach dem Beitritt des jeweiligen Gesellschafters. Die Umstände, die zu diesem Beitritt geführt haben, spielen dabei keine Rolle mehr.

Was meint eigentlich genau Gesellschaftsrecht in diesem Zusammenhang?

Vielen Gesellschaftern ist gar nicht klar, dass mit der Beteiligung an einem geschlossenen Fonds auch Rechte für Sie als Gesellschafter verbunden sind. Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter werden im Wesentlichen durch den Gesellschaftsvertrag und natürlich die bestehenden Gesetze geregelt.

Was nützen Gesellschafterrechte?

Gerade wenn ein geschlossener Fonds nicht wie prognostiziert verläuft, sollten sich Anleger Gedanken über ihre Gesellschafterrechte machen. Letztlich ist ein geschlossener Fonds nichts anderes als eine Beteiligung an einem Unternehmen. Soweit Sie an einem Unternehmen beteiligt sind, welches schlecht läuft, würden Sie vielleicht auch nicht direkt an Schadensersatzansprüche denken, sondern zunächst überlegen, warum das Unternehmen am Markt schlecht da steht und was man dagegen tun kann. Genau diese Möglichkeiten haben auch Anleger als Gesellschafter eines geschlossenen Fonds. Schauen Sie daher auch der Geschäftsführung genau auf die Finger. Die Gesellschaft kann durchaus auch Schadensersatzansprüche gegenüber der Geschäftsführung haben. Insgesamt sollten Sie Ihre Rechte als Gesellschafter im Interesse Ihres Geldes aktiv nutzen!

Kanzlei Mutschke

Wie können wir Ihnen helfen?

Das Gesellschaftsrecht bietet Anlegern geschlossener Fonds diverse Möglichkeiten auch noch nach Zeichnung auf die Entwicklung ihres Kapitals einzuwirken. Sprechen Sie uns an, wir zeigen Ihnen hier gerne vielfältige Möglichkeiten, um einen (weiteren) Kapitalverlust zu verhindern.

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