Kostenlose Ersteinschätzung
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Ihre Möglichkeiten

Schadensersatz

Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit der Zeichnung eines geschlossenen Fonds oder Alternativen Investment Fonds (kurz AIF)? Nachfolgend sehen Sie Ihre Möglichkeiten:

Machen Sie den Selbstcheck!
Nehmen Sie kostenfrei Kontakt mit uns auf!
Kostenfrei klären, ob Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt!

1. Machen Sie den Selbstcheck!

Wir haben unsere Internetseite so konzipiert, dass diese auch dazu dient, Ihnen möglichst viele Informationen zu verschaffen.

Um daher festzustellen, ob das Beratungsgespräch grundsätzlich korrekt erfolgt ist oder ob möglicherweise Schadensersatzansprüche von Anlegerseite bestehen, klicken Sie hier.

Um sodann festzustellen, ob die Informationen über die Beteiligung an einem geschlossenen Form grundsätzlich ausreichend waren, klicken Sie bitte hier.

Natürlich kann der „Selbstcheck“ keine anwaltliche Beratung ersetzen, aber Sie werden sicherlich einen ersten Eindruck gewinnen können. Sollten Sie bereits bei Ihrem Selbstcheck, der natürlich z.B. die Prüfung von Prospektfehlern noch nicht einmal beinhaltet, zu dem Ergebnis kommen, dass Schadenersatzansprüche in Betracht kommen, so sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt kontaktieren. Je früher wir als Rechtsanwälte eingeschaltet werden, desto besser können wir natürlich auch noch den weiteren Verlauf der Sache bestimmen und diese in Ihrem Sinne beeinflussen.

2. Nehmen Sie unverbindlich und kostenfrei Kontakt mit uns auf und sprechen Sie mit uns über Ihre Möglichkeiten, Chancen, Risiken und eventuelle Kosten.

Für unsere außergerichtliche Tätigkeit bieten wir häufig eine günstige und erfolgsorientierte Honorarvereinbarung. Gemäß unserer Philosophie sehen wir eine Einigung mit der Gegenseite als zu erzielenden Erfolg. Entsprechend bieten wir für ein außergerichtliches Vorgehen in der Regel ein besonderes Honorarmodell an. Aufgrund unserer Spezialisierung ist es zudem häufig möglich, auch aus diesem Grund kostengünstige Bedingungen für eine außergerichtliche Interessenvertretung anzubieten.

3. Lassen Sie kostenfrei klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen eine Deckungszusage erteilt und ob diese alle weiteren Kosten übernimmt.

Eine allgemeine Rechtsschutzversicherung deckt oft auch unsere Tätigkeit ab. Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, sind jedoch weder ein Pauschalhonorar noch eine Geschäfts- oder Einigungsgebühr zu zahlen, da die Rechtschutzversicherung die entsprechenden Kosten übernehmen wird.

Selbst wenn die Versicherung nicht mehr besteht, kann eine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung möglicherweise erreicht werden, wenn die Beendigung noch nicht maximal drei Jahre zurückliegt (sog. Nachwirkung). Auch bei einem Wechsel der Versicherung ist eine Übernahme der Kosten unter Umständen möglich.

Gesellschaftsrecht

Sie sind Gesellschafter oder Beirat eines Fonds und möchten sich über Ihre Rechte als Gesellschafter (und vielleicht über den Fonds selbst) informieren? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

Bestehendem Anlegernetzwerke anschließen!
Ggf. selbst ein Anlegernetzwerk ins Leben rufen!
Kostenfrei klären, ob Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt!

1. Sie können sich einem unserer bestehenden Anlegernetzwerke anschließen.

Als Gesellschafter eines Fonds stehen Ihnen mehr Rechte zu als vielen Gesellschaftern bewusst ist. Entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages sind für die meisten Entscheidungen aber Mehrheitsbeschlüsse erforderlich. Um daher innerhalb der Gesellschaft etwas bewirken zu können und um sich gegenseitig zu unterstützen, ist ein Zusammenschluss der Gesellschafter in einem Anlegernetzwerk wünschenswert. Solche Anlegernetzwerke haben wir häufig schon für andere Gesellschafter ins Leben gerufen, so dass Sie sich diesen einfach anschließen können. Ziel der Vernetzung ist es, gemeinschaftlich und koordiniert vorzugehen. Durch die gegenseitige Unterstützung der Gesellschafter kann die Position jedes Anlegers gestärkt werden. Unsere Praxis zeigt, dass die Chancen bei der Durchsetzung von Gesellschafterrechten wie auch Ansprüchen verbessert werden. Wir bitten diejenigen Gesellschafter, die sich ebenfalls mit den anderen Gesellschaftern vernetzen möchten, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Sie gehen durch die Kontaktaufnahme und die Einbindung in das Netzwerk natürlich keinerlei Verpflichtung der Kanzlei gegenüber ein.

2. Sollte es zu Ihrem Fonds noch kein Anlegernetzwerk geben, dann können Sie selbst ein solches ins Leben rufen! Sprechen Sie uns an!

In einem kostenfreien Erstgespräch besprechen wir gerne Ihren konkreten Fall. Auch im Bereich des Gesellschaftsrechts ist die konkrete Fallkonstellation entscheidend. Basierend auf dieser konkreten Situation bieten wir für unsere außergerichtliche Tätigkeit auch hier häufig günstige Honorarvereinbarungen, die deutlich unter den gesetzlichen Gebühren liegen.

3. Natürlich klären wir auch hier gerne, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage zur Kostenübernahme erteilt.

Leider müssen wir an dieser Stelle sagen, dass das Gesellschaftsrecht relativ häufig vom Rechtsschutz ausgeschlossen ist. Aber auch hier lohnt sich immer ein genauerer Blick!

Ihre kostenlose Ersteinschätzung!