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Kanzlei Mutschke erfolgreich gegen die ESC Euro Service Center GmbH & Co. AssecuranzVermittlungs KG in Sachen SHB Innovative Fondskonzepte Renditefonds 6

Das Landgericht München I hat am 26.03.2015 (Az. 29 O 28773/13) die ESC Euro Service Center GmbH & Co. AssecuranzVermittlungs KG (ESC) zur Rückabwicklung einer Immobilienbeteiligung eines von der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Anlegers verurteilt. Der Anleger hatte sich im April 2010 auf Empfehlung der ESC mit dem Beteiligungsmodell  „Clevere Kombi“ an dem geschlossenen Immobilienfonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG beteiligt.

Das Landgericht ist aufgrund der im Verfahren durchgeführten Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass der als Zeuge vernommene Berater für die ESC gehandelt hat. Insofern sei deren Behauptung widerlegt, dass der Berater in keiner Rechtsbeziehung zu ihr stünde und die Beteiligung in eigener Verantwortung vermittelt habe.

Zudem hat das Landgericht festgestellt, dass mit der ESC ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen ist und sie ihre Pflichten hieraus verletzt hat. Dabei sei die Beratung des Anlegers nicht anlegergerecht gewesen, da die Empfehlung der Anlage dem vom Anleger erklärten Ziel widerspreche, das Geld an einem „Tag X“ zur Auszahlung seiner Geschwister zur Verfügung zu haben. Ein solches Anlageziel widerspricht – so das Landgericht – der Empfehlung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds mit einem immanenten Totalverlustrisiko.

Darüber hinaus hat das Landgericht auch den Klagevorwurf hinsichtlich der nicht anlagegerechten Beratung bejaht. So habe der als Zeuge vernommene Berater angegeben, dass ihm im Einzelnen nicht bekannt gewesen sei, welche juristischen Risiken einr Beteiligung an dem Fonds mit sich brachte. Eine objektgerechte Aufklärung – so das Gericht – ist auch nicht durch Übergabe des Prospekts erfolgt, da der Kläger diesen erst bei Zeichnung der Anlage und damit nicht rechtzeitig erhielt.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht die ESC zum Ersatz des Zeichnungsschadens verurteilt sowie verpflichtet, den Kläger von der noch offen stehenden Einlagesumme und allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen aus der Beteiligung freizustellen. Im Gegenzug hat der Kläger die streitgegenständliche Beteiligung auf die ESC zu übertragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Autorin: Nicole Mutschke (Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)



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