Kostenlose Ersteinschätzung
Kostenlose Ersteinschätzung
 
Kanzlei Mutschke Karriere

Landgericht Hamburg

Das Landgericht Hamburg hat die Commerzbank AG mit Urteil vom 17.04.2015 (Az. 330 O 449/13) zur Zahlung von Schadenersatz an einen von der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretenen Fondszeichner verpflichtet. Der Anleger hatte sich im Jahre 2004 auf Anraten der Commerzbank an dem geschlossenen Schiffsfonds LF-Flottenfonds IV beteiligt.

Das Landgericht hat zunächst festgestellt, dass zwischen dem Anleger und der Commerzbank ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen ist. Dafür spreche bereits, da der Anleger seit Jahren in Bezug auf Kapitalanlagen im Geschäftskontakt mit der Bank stand und bei dieser auch feste Ansprechpartner hatte.

Entscheidend war für das Gericht, dass die Commerzbank ihrer Pflicht, den Anleger über die von ihr für die Vermittlung des LF-Flottenfonds IV bezogene Vergütung aufzuklären, nicht in vollem Umfang nachgekommen sei. Die Bank hatte im Rechtsstreit eingeräumt, eine Provision erhalten zu haben, deren Höhe über dem Agio, wenn auch unter 15 % des investierten Kapitals lag. Dabei hat die Bank – so das Gericht – selbst nicht behauptet, den Anleger über den das Agio übersteigenden Provisionsanteil aufgeklärt zu haben.

Nach Auffassung des Landgerichts hat die Commerzbank auch nicht bewiesen, dass der Anleger sich auch bei Kenntnis der vollen Provisionshöhe für die Zeichnung des Fonds entschieden hätte. Insbesondere habe sie die Behauptung des Anlegers nicht widerlegt, er hätte konkret zur Höhe der Provision nachgefragt und die Antwort erhalten, dass mit dem Agio von 5 % alle an die Bank fließenden Provisionen abgedeckt seien. Aus den gleichen Gründen hat das Landgericht auch die von der Bank im Rechtsstreit erhobene Verjährungseinrede verneint.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht dem Anleger Schadensersatz in Höhe des von ihm in den Fonds investierten Kapitals abzüglich Ausschüttungen zugesprochen sowie die Commerzbank zur Freistellung von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen und zur Zahlung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten verurteilt. Im Gegenzug hat der Anleger der Bank die Übertragung des Fondsanteils anzubieten.

 



Ihre kostenlose Ersteinschätzung!