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Neue Osnabrücker Zeitung 24.01.2014: Milliardenbonus für Hausbesitzer?

In der Ausgabe vom 24.01.2014 beschäftigt sich die Neue Osnabrücker Zeitung (Neue OZ) unter der Überschrift „Milliardenbonus für Hausbesitzer?“ mit dem Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen.

Hier kommen Sie zu dem Artikel.

Unsere Handlungsempfehlung

Es empfiehlt sich unbedingt, die Widerrufsbelehrung des eigenen Darlehensvertrages prüfen zu lassen. Häufig entspricht diese nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Option der Ausübung des sogenannten „Widerrufsjokers“ bringt bei dem derzeitigen Zinsniveau in vielen Fällen einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil. Dies gilt insbesondere, da das finanzierende Kreditinstitut sodann keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann. Die Erfahrung zeigt, dass viele Banken aufgrund der klaren Rechtslage den Weg für Vergleichsverhandlungen öffnen uns sich gesprächsbereit zeigen. So können Darlehensnehmer ohne großen Aufwand und schnell erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen.

Unser Angebot für private Darlehensnehmer

Sie haben eine Immobilie gebaut oder gekauft und über ein Darlehen finanziert? Dann haben auch Sie vielleicht die Möglichkeit, über den Widerruf Ihres Darlehensvertrages bares Geld zu sparen. Nehmen Sie uns für eine unverbindliche, kostenlose Ersteinschätzung Ihres konkreten Falles Kontakt mit uns auf. Sprechen Sie mit einem unserer Anwälte und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, Chancen, Risiken und eventuelle Kosten.



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