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NOZ (15.10.2016): „Finanztest“: Geschlossene Fonds meist nichts für Senioren

Geschlossene Fonds eignen sich nach Einschätzung der Stiftung Warentest in der Regel nicht als Geldanlage für Senioren.

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Wir, die Fachkanzlei Mutschke, sind ausschließlich im Bereich des Kapitalanlagerechts tätig und haben uns selbst in diesem Bereich noch weiter spezialisiert. Wir konzentrieren uns insbesondere auf die bundesweite Vertretung von Anlegern, die in geschlossene Fonds investiert haben. Unsere Philosophie beinhaltet die Vermeidung langjähriger und teurer Klageverfahren. Selbstverständlich scheuen wir aber keine gerichtlichen Auseinandersetzungen, wenn es die Situation erfordert. Konsequent verfolgen wir im Rahmen von Prozessen die Ziele unserer Mandanten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!



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