Kostenlose Ersteinschätzung
Kostenlose Ersteinschätzung
 

Oberlandesgericht Frankfurt a.M.

OLG Frankfurt a. M. : Nassauische Sparkasse wegen verschwiegener Rückvergütungen verurteilt

Die Nassauische Sparkasse muss nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 03.06.2015 (Az. 17 U 195/13) Schadenersatz an einen Mandanten der Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zahlen. Der Anleger hatte sich im Juli 2008 nach Beratung durch die Sparkasse an dem geschlossenen Immobilienfonds CFB Nr. 165 „ABANTUM“  beteiligt. Damit hat das OLG ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden in zweiter Instanz im Wesentlichen bestätigt.

Sparkasse verschwieg Provisionsinteresse
Ausschlaggebend war für das OLG, dass die Sparkasse ihrem Kunden gegenüber nicht offengelegt hat, dass sie für die Vermittlung der Beteiligung eine Provision von 7,5 % erhielt. Der Mitarbeiter der Sparkasse hatte dem Anleger lediglich erklärt, dass es sich bei dem zu zahlen Agio um Nebenkosten handele, ohne allerdings klarzustellen, dass dieses Agio und auch noch eine weitere Provisionen an die Sparkasse fließen würden.

Keine Verjährung
Der Schadensersatzanspruch des Anlegers ist nach Auffassung des Gerichts auch nicht verjährt. Nach Ansicht des Gerichts ergab sich weder aus der Beitrittserklärung noch aus dem Prospekt, dass an die Sparkasse Rückvergütungen fließen würden.



Ihre kostenlose Ersteinschätzung!