Deine Wunschschule hat abgelehnt
Die Wunschschule hat abgelehnt? Du hast nur 1 Monat Zeit Ein Ablehnungsbescheid ist kein endgültiges Urteil. Aber: Die Zeit läuft. In der Regel gilt: Du hast nur 1 Monat ab Bekanntgabe des Bescheids, um rechtlich dagegen vorzugehen. ✓ Danach wird die Ablehnung bestandskräftig ✓ Deine Möglichkeiten sind dann oft ganz verloren Viele Eltern verpassen genau…



