Staatliche Coronahilfen beantragen!
Der Coronavirus bestimmt inzwischen privat und beruflich wesentliche Teile unseres Alltages. Die Schließung von Läden, Geschäften und der Gastronomie hat enorme wirtschaftliche Folgen für die Inhaber bzw. Betreiber. Um die Folgen dieser staatlich angeordneten Betriebsschließungen (Lockdown) abzumildern, bietet der Staat den betroffenen Unternehmen eine Fülle finanzieller Unterstützungen an. Allen voran sei hier die Überbrückungshilfe genannt, die nunmehr in den Auflagen II und III zum Tragen kommen. Daneben gibt es noch die Novemberhilfe sowie die Dezemberhilfe.
Coronahilfen können zumeist nicht unmittelbat selbst vom betroffenen Unternehmen beantragt werden.
Um einen Mißbrauch staatlicher Leistungen nach Möglichkeit auszuschließen ist es nicht mehr vorgesehen, dass betroffene Unternehmen selbst einen Antrag auf staatliche Hilfe einreichen. Der Antrag ist über prüfende Dritte bei der Behörde einzureichen und zu begründen. Als Rechtsanwälte sind wir befugt, den Antrag für Sie bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Kanzlei Mutschke – Die Experten auf Ihrer Seite!
Seit Beginn der Coronakrise beschäftigen wir uns in der Kanzlei intensiv mit rechtlichen Fragestellungen rund um das Coronavirus. In den Medien sind wir daher geschätzte Experten zu rechtlichen Themen. Möglicherweise kennen Sie uns bereits bespw. aus ZDF, RTL, ntv, Pro 7, WDR, BILD, Handelsblatt, NOZ usw. Allein im Jahr 2020 war unsere Expertise im TV über 100 Mal gefragt. Insgesamt hatten wir im Jahr 2020 knapp 250 Medienveröffentlichungen, in den wir als Experten überwiegend zu Themen im Bereich Coronavirus rechtliche Stellungnahmen abgegeben haben.
Darüber hinaus ist hat sich die Kanzlei als Honoraranwälte der Verbraucherzentrale NRW qualifiziert.
Haben Sie Fragen zur Antragstellung, Höhe der Hilfen etc? Hier kommen Sie zur Seite des Bundesminsteriums. Dort finden Sie in den FAQ Antworten auf Ihre Fragen.
Sollen Sie eventuell gewährte staatliche Hilfen erstatten und Sie möchten gegen den Rückforderungsbescheid vorgehen? Auch hier helfen wir Ihnen gerne, Ihre Rechte zu wahren. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Nutzen Sie dafür das Kontaktformular ganz unten oder senden Sie uns eine Mail an info@kanzlei-mutschke.de.