Schmerzensgeld geltend machen
Fast täglich hört man von Fällen, in denen sich Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen mit dem Coronavirus infiziert haben und in Folge dieser Infektion verstorben sind. Für die Angehörigen oftmals ein Schock! Schnell kommt die Frage auf, wie das passieren konnte und wer die Verantwortung dafür trägt. Gerade die vom Coronavirus am meisten bedrohte Bevölkerungsgruppe scheint hier offensichtlich nicht ausreichend gegen eine Infektion geschützt worden zu sein. Ein grobes Versagen des Heim- bzw. Krankenhausbetreibers?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 14.01.2021 (Az. III ZR 168/19) die Rechte von Hinterbliebenen gestärkt.
Die Richter stellten fest, dass der Heimbetreiber die Pflicht hat, die Bewohner vor Gefahren zu schützen, die sie nicht beherrschen. Dabei muss dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bereits eine Gefahr, deren Verwirklichung nicht sehr wahrscheinlich ist, aber zu besonders schweren Folgen führen kann, geeignet ist, Sicherungspflichten des Heimträgers zu begründen.
Wir setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld durch!
Wir beurteilen die Möglichkeit von Angehörigen Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Heim- bzw. Krankenhausbetreiber durchzusetzen, durchaus als realistisch. Beträge von 50.000 bis 100.000 EUR stehen hier im Raum.
Wenn Sie von einem coronabedingten Verlust Ihres Angehörigen oder Familienmitgliedes betroffen sind, dann sprechen Sie uns an!
Kanzlei Mutschke – Die Experten auf Ihrer Seite!
Die Anwälte der Kanzlei beschäftigten sich seit Beginn der Krise intensiv mit allen rechtlichen Fragen rund um den Coronavirus. Als Experten zu rechtlichen Themen werden wir von den Medien geschätzt. Sicherlich kennen Sie uns bereits bespw. aus ZDF, RTL, ntv, Pro 7, WDR, BILD, Handelsblatt, NOZ usw. Allein im Jahr 2020 war unsere Expertise im TV über 100 Mal gefragt. Insgesamt hatten wir im Jahr 2020 knapp 250 Medienveröffentlichungen, in den wir als Experten überwiegend zu Themen im Bereich Coronavirus rechtliche Stellungnahmen abgegeben haben.
Darüber hinaus ist hat sich die Kanzlei als Honoraranwälte der Verbraucherzentrale NRW qualifiziert.
Sie können über den Fragebogen Kontakt zu uns aufnehmen oder einen persönlichen (telefonischen) Beratungstermin mit uns vereinbaren.