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Kanzlei Mutschke Nicole Erfahrung Bewertung
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Geldgeschäfte

Eine wichtige Kernkompetenz der Kanzlei liegt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes, was sich insbesondere in den entsprechenden Fachanwaltstiteln der Rechtsanwälte(innen) widerspiegelt. Um zu verdeutlichen, wo unser täglicher Anwendungsbereich liegt, haben wir diese Kompetenz unter dem verständlicheren Begriff „Geldgeschäfte“ zusammengefasst.

Geldgeschäfte und das Bank- und Kapitalmarktrecht

Die beiden Begriffe sind dabei nicht völlig deckungsgleich, so umfasst das Bank- und Kapitalmarktrecht beispielsweise auch Gebiete, die wir dem Unternehmensrecht zuordnen. Zudem verbergen sich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes natürlich auch Gebiete, auf die man nicht ohne Weiteres schließen kann. Es gibt aber auch Bereiche, die nicht direkt zum Bank- und Kapitalmarktrecht gehören, aber so nah mit diesem verbunden sind, dass wir in unserer täglichen Praxis dennoch stets damit konfrontiert sind.

Folgende Links zeigen einen kleinen Einblick in unsere Arbeitsbereiche

Was umfasst das Bank- und Kapitalmarktrecht?

  • 1.

    Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesonderea) Allgemeine Geschäftsbedingungenb) Bankvertragsrechtc) das Konto und dessen Sonderformen

  • 2.

    Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft

  • 3.

    Zahlungsverkehr, insbesonderea) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehrb) EC-Karte und Electronic-/Internet-Bankingc) Kreditkartengeschäft

  • 4.

    Wertpapierhandel, Depotgeschäft, Investmentgeschäft, Konsortial-/Emissionsgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft

  • 5.

    Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung

  • 6.

    Factoring/Leasing

  • 7.

    Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte

  • 8.

    Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht

  • 9.

    Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht

Wie können wir helfen?

Der Bereich von Geldgeschäften ist besonders in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Viele Gesetze wurden geändert oder erst eingeführt, womit natürlich auch viele Rechte, Pflichten und Anforderungen an viele Geschäfte modifiziert wurden. Die Fachanwälte der Kanzlei können im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechtes besondere praktische Erfahrungen und besondere theoretische Kenntnisse vorweisen.
Wir haben ständig die aktuelle Rechtsprechung im Blick, um auf sich abzeichnende Tendenzen direkt reagieren zu können. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verfolgen wir – soweit möglich – taggleich, um mit diesem Wissen, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

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Kanzlei Mutschke – Wenn es um rechtliche Experten-Meinungen geht, sind wir auch in den Medien geschätze Ansprechpartner.

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