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Aufsichtsrechtliche Aspekte

Wer in Deutschland Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben will, benötigt dafür regelmäßig eine vorherige Erlaubnis der BaFin als nationaler Aufsichtsbehörde. Wir prüfen im Einzelfall, ob tatsächlich eine Erlaubnis erforderlich ist und welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Mindest- beziehungsweise Anfangskapitalausstattung, fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und tragfähiger Geschäftsplan sind dabei wesentliche Aspekte, die zu beachten sind. Der Antrag ist weniger schwierig als man meint, wenn man weiß, was wichtig ist. Gestellt werden muss er aber in jedem Fall rechtzeitig!

Gerade in den letzten Jahren gab es im Finanzsektor erhebliche Veränderungen. Diverse Gesetze zum Anlegerschutz haben die Anforderungen an alle Marktteilnehmer erheblich verschärft. Aber auch moderne Technologien haben den Bereich der Finanzdienstleistungen verändert. Mit der Finanztechnologie (kurz Fintech) kommen neue Produkte auf den Markt, die den rechtlichen Vorgaben gerecht werden müssen. Das Aufsichtsrecht hat damit insgesamt deutlich an Bedeutung gewonnen.

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Was droht, wenn gegen Aufsichtsrecht verstoßen wird?

Durch die Verletzung von aufsichtsrechtlichen Pflichten können Straf- und Bußgeldvorschriften erfüllt sein. Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Website aber immer auch die verschiedenen Maßnahmen und Sanktionen, die sie bei Verstößen gegen Verbote und Gebote im Bereich der Wertpapieraufsicht verhängt hat. In der Regel sind dies Ordnungs-, Buß- oder Zwangsgelder. Unmittelbare Schadensersatzansprüche von Verbrauchern lassen sich daraus nicht herleiten.

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Was ist im Bereich Finanzen erlaubnispflichtig und wer erteilt diese Erlaubnis?

Man kann schlicht nicht allgemein sagen, welche Tätigkeit im Finanzsektor erlaubnispflichtig ist. Von der konkreten Tätigkeit hängt ab,

  • ob die Tätigkeit erlaubnispflichtig ist
  • welche Stelle ggf. für Erteilung einer solchen Erlaubnis zuständig ist
  • welche Voraussetzungen für die Erlaubnis erforderlich sind
  • welche Pflichten mit der Tätigkeit verbunden sind.

Was macht die BaFin?

Im Jahre 2002 wurde durch die Zusammenlegung des Bundesaufsichtsamtes für Kreditwesen, für Versicherungswesen und für Wertpapierhandel eine der größten Finanzaufsichtsbehörden in Europa geschaffen, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin).

Die BaFin führt nunmehr Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Bei Banken teilt sich die BaFin diese Aufsicht mit der Deutschen Bundesbank. Im Bereich der Versicherer wird die BaFin unterstützt von den Aufsichtsbehörden der Länder. Die BaFin überwacht börsennotierte Unternehmen und ist zuständig für Fragen der Erlaubnis und des Vertriebes bei Kapitalverwaltungsgesellschaften und Investmentfonds.

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Was machen die Industrie- und Handelskammern?

Neben der BaFin sind aber auch die Industrie- und Handelskammern durchaus aufsichtsrechtlich eingebunden. So benötigen z.B. Finanzanlagenvermittler seit 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung – wie auch bei Maklern, Bauträgern, Baubetreuern, Versicherungsvermittlern, Versicherungsberatern, Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern – werden weiterhin von der jeweiligen IHK erteilt.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wer welche Voraussetzungen erfüllen muss und welche Konsequenzen drohen, ist immer schwieriger einzuschätzen. Wir behalten für Sie den Überblick! Schildern Sie uns Ihren Fall und wir helfen!

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