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Bürgschaft

Bürgschaften sind nach wie vor durchaus ein gebräuchliches Instrument, um Forderungen zu sichern. Was unter einer Bürgschaft zu verstehen ist – nämlich ein Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen – ist vielen sicherlich klar. Im Detail ergeben sich bei Bürgschaftsverträgen jedoch viele verschiedene Fragestellungen.

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Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

Ansätze gegen die Verpflichtungen aus einer Bürgschaft aus der Sicht des Bürgen

Bereits seit Jahren wird diskutiert, inwieweit Bürgschaften naher Angehöriger möglicherweise sittenwidrig und damit unwirksam sind. Dies gilt insbesondere, wenn der Angehörige nahezu mittellos ist, geschäftlich unerfahren und keinerlei Vorteil aus dem Darlehensvertrag zieht, für welchen er birgt. Zudem fragen sich Bürgen auch immer wieder, welche Einreden ihnen gegenüber einer Bürgschaft konkret zustehen und wie sie sich gegen Forderungen aus einer Bürgschaft wehren können. Ansatzpunkte können hier beispielsweise auch rein formale Aspekte sein (siehe Bürgschaft aus Sicht des Darlehensgebers).

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Fragen im Zusammenhang mit Bürgschaften aus der Sicht des Darlehensgebers

Für Darlehensgeber stellt sich regelmäßig die Frage, wie der Bürgschaftsvertrag ausgestaltet sein muss, damit dieser eben nicht z.B. sittenwidrig ist (siehe Bürgschaft aus Sicht des Bürgen) oder möglicherweise aus anderen Gründen letztlich nicht die erwünschte Sicherheit mit sich bringt. Ein Punkt, der in diesem Zusammenhang nicht eindeutig zu sein scheint, ist nach der Änderung der Gesetzeslage im Jahre 2014 beispielsweise die Frage, eines möglichen Widerrufsrechtes bzw. einer Informationspflicht. Hier muss die konkrete Ausgestaltung sicherlich mit besonderer Sorgfalt vorgenommen werden.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Bürgschaftsverträge können wesentlich komplexer sein als sie auf den ersten Blick erscheinen. Aus Sicht eines Darlehensgebers kann gar nicht genug Sorgfalt bei der Formulierung der Verträge an den Tag gelegt werden. Bürgen hingegen sollten genauestens prüfen lassen, inwieweit tatsächlich eine Verpflichtung aus der Bürgschaft hervorgeht und wie man sich vielleicht aus dieser Verpflichtung lösen kann. Stets sind Detailfragen entscheidend, so dass Fachwissen gefragt ist. Als Experten und Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht sind wir gerne Ihre Ansprechpartner!

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