Kostenlose Ersteinschätzung
Kostenlose Ersteinschätzung
 

Nachrangdarlehen

Gerade in jüngster Vergangenheit werden sogenannte Nachrangdarlehen immer wieder als attraktive Kapitalanlage mit hoher Rendite vertrieben. Anleger gewähren hier regelmäßig Unternehmen Kapital in der Hoffnung, einen guten Zinssatz zu erhalten.

Nicole Mutschke sterntv rtl experte anwalt medienrecht

Was sind Nachrangdarlehen?

Wie der Name bereits gesagt, handelt es sich um Darlehen, welche im Rang hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurücktreten. Praktisch bedeutet dies, dass Nachranggläubiger mit ihren Forderungen erst bedient werden, wenn die Forderungen der anderen Gläubiger vollständig beglichen sind. Im Fall der Insolvenz bleibt daher für Nachranggläubiger häufig nichts mehr übrig.

kanzlei datenschutz bielefeld

Was ist bei Nachrangdarlehen zu beachten?

Die Gewährung eines Nachrangdarlehens ist für Anleger und damit Gläubiger mit einem erheblichen Risiko verbunden. Häufig erfolgt die Finanzierung von Unternehmen über Nachrangdarlehen gerade dann, wenn von anderer Seite überhaupt kein Kapital bzw. eine Finanzierung möglich erscheint. Das Risiko eines Totalverlustes ist daher bei der Gewährung eines Nachrangdarlehens erheblich. Für die höheren Zinsen, die bei einem Nachrangdarlehen regelmäßig gezahlt werden, muss daher ein sehr hohes Risiko eingegangen werden. Dies gilt umso mehr, da der Anleger/ Darlehensgeber bei dem Unternehmen, welchem er das Darlehen gewährt, regelmäßig keinerlei Mitspracherechte hat.

Kanzlei Mutschke

Wie können wir Ihnen helfen?

Es sollte gut überlegt sein, ein Nachrangdarlehen zu gewähren. Hierüber ist vor der Gewährung der Anleger bzw. Darlehensgeber umfassend zu informieren. Geschieht dies nicht, so können Schadensersatzansprüche bestehen. Gerne erörtern wir in Ihrem konkreten Fall Ihre verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Ihre kostenlose Ersteinschätzung!