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Thomas-Cook-Insolvenz

Chargeback-Verfahren

Update Visacard

Die Insolvenzversicherung von Thomas Cook wird wohl nicht ausreichen, so dass viele Betroffen über das Chargeback-Verfahren versuchen, ihr Geld zu retten. Die Banken sind leider wenig hilfreich und versuchen, viele Geschädigte einfach nach Hause zu schicken. Doch wer die Reise per Viscard bezahlt, sollte nicht so schnell aufgeben. Wir haben für Betroffene spezielle Hinweise und Tipps in Bezug auf die Visacard zusammengestellt, die hoffentlich helfen, noch Geld zu retten!

1. Was ist das Problem bei Pauschalurlaubern?

Eigentlich sollten Pauschalurlauber über die Versicherung von Thomas Cook für den Insolvenzfall abgesichert sein und daher gar kein Chargeback-Verfahren einleiten müssen, aber….. Der Sprecher der Zurich-Versicherung, Bernd Engelien, erklärte in Bezug auf die Versicherungssumme von 110 Millionen € bereits: „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht.“ Theoretisch sollten die Urlauber also abgesichert sein, faktisch sind sie dies aber wohl nicht. Eine solche Situation gab es – bisher jedenfalls – noch nicht. Aus diesem Grund wird gerade das Chargeback-Verfahren wieder spannend.

2. Was sagen die VISA-Chargeback-Bedingungen?

Die ca. 850 Seiten der VISA-Chargeback-Bedingungen, die wohl auch nur in englischer Sprache existieren, sind nicht gerade leicht zu lesen. Der entscheidende Passus zeigt nach unserer Ansicht, dass die öffentliche Erklärung des Zurich-Sprechers ein guter Ansatz ist, bereits jetzt Ansprüche geltend machen zu können.

 

3. Was tun, wenn die Bank sich weigert?

Tatsächlich haben uns viele Urlauber berichtet, dass ihre Banken  wenig entgegenkommen zeigen. Positives muss man allerdings über die Rechtsschutzversicherungen berichten, die aktuell zügig Deckungszusagen erteilen. Wenn die Bank sich weigert, dann raten wir daher Betroffenen, zunächst über einen Anwalt abzuklären, ob die Rechtschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Vertretung übernimmt. Dies bieten einige Anwälte durchaus kostenlos an. Nähere Infos dazu finden Sie hier. Wenn dann eine solche Kostenübernahmeerklärung der Rechtsschutzversicherung vorliegt, dann müssen Betrofffene sich nicht mehr selbst mit den uneinsichtigen und vielleicht auch schlecht informierten Banken auseinandersetzen, sondern können sich professionell vertreten lassen. Oft geht es dann auch recht problemlos weiter.

Noch mehr grundsätzliche Informationen zum Chargeback-Verfahren finden Sie hier.

Thomas Cook: Chargeback-Verfahren Unser Update Visa

Wie können wir helfen?

Die Pleite von Thomas Cook trifft viele Urlauber hart! Wenn Sie die Reise per Visa Card bezahlt haben, können Sie vielleicht Ihr Geld retten. Lassen Sie sich nicht von Ihrer Bank abwimmeln. Hier können wir helfen. Kontaktieren Sie uns!

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