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Thomas-Cook-Insolvenz

Ansprüche gegen Reisebüros oder Online-Portale?

Während viele Urlauber von dem Insolvenzantrag der deutschen Thomas Cook Gesellschaften überraschend kam, ist die für manches Reisebüro vielleicht nicht so überraschend gewesen. Genau dort liegt nun vielleicht das Problem für die Reisebüros und es können sich Ansprüche der Urlauber ergeben.

Nicht nur im Bereich von Reisen bestehen sogenannte Sorgfaltspflichten. Tatsächlich ergeben sich grundsätzlich in nahezu jedem Vertragsverhältnis automatisch – ohne dass es besonderer Nachfragen oder Vereinbarungen bedarf – bestimmte Nebenpflichten.

Im Fall der Insolvenz von Thomas Cook müssen sich Reisebüros – und vielleicht auch Online-Portale – die Frage gefallen lassen, ob sie nicht möglicherweise gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen haben, indem sie einer eventuellen Hinweispflicht über den (finanziellen) Zustand von Thomas Cook gegenüber ihren Kunden nicht nachgekommen sind.

Es stellt sich die Frage, wann die Reisebüros vielleicht mehr wussten über eine drohende Insolvenz und wann sie daher vielleicht auch ihre Kunden hätten informieren müssen. Erfolgt keinerlei Hinweis und war dem Reisebüro oder Online-Portal die kritische Situation bewusst, könnten sich Ansprüche von Urlaubern ergeben!

Wir sehen uns gerne die Situation für Sie an. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir auch Ihnen gerne an, zunächst – für Sie völlig kostenfrei – bei der Rechtsschutzversicherung eine Übernahme der Kosten abzuklären.

Ansprüche gegen Reisebüros?

Ansprüche gegen Online-Portale?

Wie können wir helfen?

Die Pleite von Thomas Cook kam für die meisten Urlauber überraschend. Doch war dies auch für Reisebüros und Online-Portale so? Hier könnten möglicherweise Hinweispflichten bestanden haben und so auch Ansprüche von Urlaubern gegen das Reisebüro oder Online-Portal! Sind Sie betroffen? Dann kontaktieren Sie uns hierzu!

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