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Thomas-Cook-Insolvenz

Sammelklage oder Musterfeststellungsklage?

Die Begriffe „Sammelklage“ oder „Musterfeststellungsklage“ trifft man sehr häufig, aber leider werden die Begriffe häufig falsch genutzt und oft auch zur Abzocke misvbraucht. Wir erklären daher einmal, was unter den Begriffen zu verstehen ist und was in Deutschland wirklich funktioniert.

Viele haben vielleicht schon einmal von der  in 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage gehört, z.B. im Zusammenhang mit dem VW Skandal. Tatsächlich passt der Begriff dort auch gut. Dabei handelt es sich nämlich um eine sogenannte Verbandsklage, bei der der einzelne Geschädigte gerade kein Klagerecht hat, sondern eben nur ein Verband wie z.B. eine Verbraucherzentrale. Weiter richtet sich eine solche Klage gegen ein Unternehmen, eben auch wie z.B. VW, aber nicht den Deutschen Staat.

Eine Sammelklage, wo eine Vielzahl von Geschädigten selbst gemeinsam vor Gericht klagt, gibt es im deutschen Rechtssystem in dieser Form  nämlich nicht. Was einer Sammelklage mehrerer Geschädigter in Deutschland aber am nächsten kommt, ist die sog. subjektive Klagehäufung. Danach können unter Umständen mehrere an sich eigenständige Klagen in einem Prozess zusammengefasst werden.

Etwa in dieser Art und Weise versuchen auch wir gerade zu sehen, ob es möglich ist, eine starke Gemeinschaft zu bilden, die in dieser Art und Weise in Sachen Thomas Cook gegen den Staat vorgeht.

Wenn auch Sie Interesse haben, melden Sie sich bei uns!

Thomas Cook Insolvenz: Sammelklage=Abzocke?

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