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Infos für Urlauber

Der traditionsreiche britische Reiseveranstalters Thomas Cook Group plc hat Insolvenz angemeldet! Diese Nachricht erschüttert heute die Reisebranche. Noch – Stand 23.09.2019, 14.00 Uhr – betrifft diese Nachrichten deutsche Urlauber nicht, denn die deutschen Thomas Cook-Gesellschaften haben bisher noch keinen Insolvenzantrag gestellt.  Aber natürlich muss aber damit gerechnet, dass dies in naher Zukunft gesschieht. Was Thomas Cook Urlauber jetzt unbedingt wissen sollten:

 

Sollten auch die deutschen Thomas Cook-Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen, drohen auch deutschen Urlauber erhebliche Probleme. Hierbei ist aber zwischen folgenden Konstellationen zu unterscheiden:

Pauschalreisende

Über den sogenannten Reiseversicherungsschein sollen Pauschalurlauber vor einer Insolvenz eines Reiseveranstalters geschützt sein. Resieunterlagen wie Voucher werden dann zwar ungültig, aber die Versicherung sollte den Reisepreis bzw. die bereits geleistete Anzahlung erstatten. Was aber problematisch ist: In Deutschland darf die Versicherung die Haftung auf eine Summe von 110 Millionen € pro Geschäftsjahr begrenzen. Auch wenn sich das nach sehr viel anhört, kann dies bei einem so großen Veranstalter wie Thomas Cook schon mal eng werden. Reicht die Summe nicht, bekommen Urlauber möglicherweise nur einen Teil erstattet. Aber im Grundsatz doch eben eine gute Nachricht: Es gibt eine Versicherung!

Urlauber, die aktuell mit Thomas Cook unterwegs sind, sollten die Lage ganz genau im Blick haben. Hier kann es Ärger mit dem Hotel geben, dass möglicherweise um seine Bezahlung fürchtet und deshalb Urlauber noch einmal zur Kasse bittet. Solche Zahlungen sollten – wenn irgendwie möglich – vermieden werden. Hier sollte unbedingt Rücksprache vor Ort mit der Reiseleitung gehalten werden. Im Fall eines Insolvenzantrages verlangt die Versicherung möglicherweise – zu Recht – den Abbruch der Reise. Dem sollten Urlauber nachkommen, ansonsten droht der Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Aufenthalt und die Rückreise zu entfallen.  Denn – anders als in England – ist hier auch die Versicherung für die Rückreise und deren Kosten verantwortlich und nicht der Staat.

Individualreisende

Auch wenn die Situation für die Pauschalurlauber vielleicht bereits nicht schön klingt, noch härter würde es im Fall einer Insolvenz die Individualreisenden treffen, also diejenigen, die nicht ein „Paket“ über Thomas Cook gebucht haben, sondern „nur Flug“ oder „nur Hotel“. Hier gibt es nämlcih von vornherein keinen Insolvenzschutz.

Achtung: Update hier!

Thomas-Cook-Pleite: Das müssen Urlauber wissen

Wie können wir helfen?

Noch ist vieles unklar. Feststeht aber, dass im Fall einer Insolvenz gut überlegt werden sollte, wie man am Besten vorgeht. Sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam den besten Weg finden! Nutzen Sie unser Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung!

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