Illegale Abschalteinrichtung/ Zykluserkennung
Der SWR hatte schon im September 2019 unter Berufung auf vertrauliche VW-Dokumente von Verdacht berichtet, dass auch im EA288 eine sog. Zykluserkennung eingebaut sei.
Zykluserkennung bedeutet, dass eine Motorsteuersoftware erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand in einem Prüfzyklus befindet. Dies kann dazu genutzt werden, dass auf dem Prüfstand mehr AdBlue eingespritzt wird als im normalen Straßenverkehr. Das Fahrzeug erscheint damit im Testbetrieb sauberer als es tatsächlich ist.
Es geht also wie schon beim berüchtigten Skandalmotor EA189 wieder um eine Motorsteuerungsoftware, die nach Meinung vieler Experten eine unzulässige abschalten Einrichtung ist.
VW bestreitet – wie schon beim Vorgängermotor EA189 – dass der Motor eine Abschalteinrichtung hat und beruft sich darauf, dass das Kraftfahrtbundesamt im Jahr 2016 keine Abschalteinrichtung festgestellt habe.
Die vom SWR zitierten VW-Unterlagen deuten aber in eine ganz andere Richtung, hier soll es wortlich heißen: „Nutzung und Erkennung des (…) NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung streckengesteuert auszulösen“. Auch für den renommierten Abgasfachmann Axel Friedrich, der als Experte im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages war, ist dies nichts anderes als eine Abschalteinrichtung.
Zudem sollen Beschuldigte in Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft den Einsatz einer „Umschaltfunktion“ beim EA288 bestätigt haben. Es gibt auch schon Gerichtsprozesse, in denen gutachterlich geklärt werden soll, ob der EA288 über einen Zykluserkennung verfügt.