Wunschschule hat Ihr Kind abgelehnt?

Ihr Kind hat keinen Platz an der Wunschschule bekommen – was Eltern jetzt rechtlich wissen müssen

Ihr Kind hat keinen Platz an der gewünschten Schule bekommen. Für viele Familien ist das ein massiver Einschnitt – vor allem, wenn die Wunschschule gut erreichbar ist, Geschwister dort bereits unterrichtet werden oder das Konzept besonders gut passt.

Die Begründungen sind oft ähnlich: Kapazitätsgrenzen, Auswahlverfahren, Losentscheidungen oder Bewertungen. Für Eltern ist das häufig schwer nachvollziehbar – und nicht selten auch rechtlich angreifbar.

Besonders problematisch wird es, wenn

• Geschwisterkinder nicht berücksichtigt werden
• Schulwege unzumutbar lang sind
• Auswahlkriterien intransparent oder fehlerhaft angewendet wurden
• Härtefallregelungen nicht geprüft wurden

Viele Entscheidungen wirken endgültig – sind es aber nicht. Die zentrale Frage ist: Ist die Ablehnung rechtmäßig? Und: Kann ich den Schulplatz doch noch durchsetzen?

Gerade im Schulrecht gelten oft kurze Fristen. Wer zu lange wartet, verschlechtert unnötig seine Chancen.

Wir prüfen für Sie, ob Ihrem Kind ein Anspruch auf den gewünschten Schulplatz zusteht und welche Möglichkeiten bestehen, diesen durchzusetzen – klar, schnell und konsequent.

Ihr direkter Kontakt zu uns:

05206 / 70 72 90

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Schulplatz abgelehnt – wir setzen Ihr Recht durch

Mit unserem geballten Expertenwissen im Schul- und Verwaltungsrecht unterstützen wir Sie dabei, gegen eine ablehnende Schulentscheidung wirksam vorzugehen. Gerade bei der Vergabe von Schulplätzen kommt es nicht nur auf formale Bescheide an, sondern auf die Frage, ob die Entscheidung rechtlich überhaupt Bestand hat.

Wurde Ihr Kind nicht an der gewünschten Schule aufgenommen, prüfen wir für Sie insbesondere, ob die Auswahlentscheidung rechtmäßig war, ob Kapazitätsgrenzen korrekt berechnet wurden, ob das Vergabeverfahren fehlerfrei ablief und ob persönliche Umstände wie Geschwisterregelungen, Schulweg oder Härtefälle ausreichend berücksichtigt wurden.

In vielen Fällen bestehen durchaus reale Chancen, doch noch einen Platz an der Wunschschule zu erhalten – insbesondere dann, wenn schnell gehandelt wird. Je nach Situation kommen außergerichtliche Schritte, ein Widerspruch oder auch ein Eilverfahren in Betracht.

Wir gehen schnell, gezielt und konsequent vor!

Zunächst prüfen wir die Ablehnung, werten die Unterlagen aus und klären, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Einzelfall bestehen. Anschließend machen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Schule oder der zuständigen Schulbehörde geltend – zielgerichtet, präzise und mit dem nötigen Nachdruck.

Ob außergerichtliche Klärung oder gerichtliche Durchsetzung: Wir prüfen alle sinnvollen Schritte, um die Chancen Ihres Kindes auf einen Schulplatz bestmöglich zu sichern. Unser Ziel ist dabei immer eine schnelle Klärung, denn gerade im Schulrecht entscheiden oft wenige Tage.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir für Sie auf Wunsch auch die Deckungsanfrage. So wissen Sie frühzeitig, welche Kosten abgesichert sind und können ohne unnötige Unsicherheit handeln.

Warten Sie nicht zu lange. Lassen Sie die Ablehnung jetzt rechtlich prüfen, damit für Ihr Kind keine wertvolle Zeit verloren geht.

Ihr direkter Kontakt zu uns:

05206 / 70 72 90

Wunschschule abgelehnt? Wir setzen Ihre Rechte bei der Vergabe von Schulplätzen durch.

Sie können ganz einfach und völlig unverbindlich mit uns Kontakt aufnehmen. Bitte füllen Sie dafür das nachfolgende Formular aus und wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ können Sie uns auch telefonisch kontaktieren oder eine E-Mail schreiben.