Service und Kosten
Klare Linie bei den Kosten – ohne versteckte Gebühren.
Wir möchten, dass Sie von Anfang an wissen, womit Sie rechnen können.
Deshalb bieten wir einige Leistungen kostenfrei an – dort, wo wir für Sie ohne Aufwand bereits weiterhelfen können. Gleichzeitig legen wir Wert auf Transparenz: Wenn Kosten entstehen, sagen wir Ihnen das vorher – klar, nachvollziehbar und ohne Überraschungen.
So vermeiden wir unnötige Ausgaben, schaffen Vertrauen und geben Ihnen eine faire Entscheidungsgrundlage.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Wir bieten keine kostenlose Rechtsberatung – aber wir geben Ihnen gern einen ersten, unverbindlichen Eindruck, ob Ihr Anliegen grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat. Diese Ersteinschätzung ist bewusst kurz, oberflächlich und ohne Unterlagenprüfung.
Was die kostenfreie Ersteinschätzung umfasst:
- nur eine grobe Richtung („lohnt sich / lohnt sich nicht“)
- keine Prüfung von Verträgen, Schreiben oder Belegen
- keine juristische Detailberatung oder Strategieempfehlung
- kein Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Bewertung
Sobald eine realistische Einschätzung nur nach Sichtung von Unterlagen möglich ist, erfolgt diese im Rahmen eines kostenpflichtigen Mandats – transparent und vorher abgesprochen.
Wann entstehen Kosten?
Kosten entstehen erst, wenn Sie uns im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung oder durch eine ausdrückliche Mandatserteilung beauftragen. Für jede rechtliche Prüfung über eine reine Ersteinschätzung hinaus benötigen wir eine schriftliche Vollmacht.
Warum eine kostenpflichtige Erstberatung?
Nicht jeder Fall lässt sich mit einem kurzen Ersteindruck bewerten. Wenn der Sachverhalt komplex ist oder Unterlagen geprüft werden müssen, erfolgt eine anwaltliche Erstberatung nach § 34 RVG.
- fester Kostenrahmen: max. 190,00 € zzgl. MwSt.
- inklusive rechtlicher Einschätzung zu Erfolgsaussichten & Optionen
Damit ist die Erstberatung deutlich günstiger als ein volles Mandat – ermöglicht aber bereits eine fundierte juristische Prüfung Ihres Falls.
Wie hoch sind die Kosten eines Mandats?
Im gerichtlichen Bereich sind die Kosten weitgehend gesetzlich festgelegt. Hier gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), bei dem sich die Gebühren nach dem Streitwert richten. Eine Abweichung ist dort nur in Ausnahmefällen möglich.
Außergerichtlich sind flexible Vergütungsmodelle möglich. Je nach Fall arbeiten wir:
- nach RVG (Gebühren nach Streitwert)
- auf Stundenbasis (oft günstiger bei klar begrenztem Aufwand)
- mit Pauschalhonorar (volle Kostentransparenz ohne Risiko)
Welche Variante die beste ist, klären wir immer vorab und transparent, damit Sie
volle Kostensicherheit haben.
Gericht: gesetzliche Gebühren. Außergerichtlich: flexibel nach Vereinbarung.