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Factoring

Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind oft dringend darauf angewiesen, dass ihre Kunden zahlungsfähig sind und offene Rechnungen zügig begleichen. Kaum etwas ist ärgerlicher und verursacht mehr unnötigen Aufwand, als fälligen Forderungen hinterherlaufen und Kunden gegebenenfalls noch auf Zahlung verklagen zu müssen.

Nicole Mutschke sterntv rtl experte anwalt medienrecht

Was ist Factoring?

Mit dem sogenannten Factoring steht diesen Unternehmen daher eine gängige Finanzierungsmethode zur Verfügung, um ihre Forderungen gegen Dritte vorzeitig zu Geld zu machen und so ihre Liquiditätssituation zu verbessern. Dabei zeigen allein die Angaben des Deutscher Factoring-Verband e.V., wonach sich die Umsätze seiner Mitglieder in 2015 auf 209,0 Mrd. € beliefen, wie verbreitet das Factoring im Wirtschaftsleben ist.

Beim Factoring werden Forderungen des Unternehmens (sog. Kreditor) gegen dessen Schuldner (sog. Debitoren) vor Fälligkeit an ein anderes Unternehmen, den sog. Factor übertragen. Diesem obliegt es dann, sich darum zu kümmern, diese Forderungen gegen die Debitoren geltend zu machen.

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Wie genau funktioniert Factoring?

Dem Grunde nach handelt es sich beim Factoring um einen Verkauf von Forderungen. Regelmäßig werden hierzu zwischen Kreditor und Factor zunächst Rahmenverträge und dann für die einzelnen Forderungen Ausführungsverträge geschlossen. Im Sinne einer reibungslosen Zusammenarbeit sollte daher beiden Seiten daran gelegen sein, dass diese Verträge so gestaltet sind, dass sie den Interessen beider Seiten entsprechen und nicht etwa eine Seite unangemessen benachteiligen.

Dabei unterscheidet man zwischen echtem und unechtem Factoring. Während beim echten Factoring der Factor das Risiko des Forderungsausfalls trägt, verbleibt dieses beim unechten Factoring beim Kreditor. In allen Fällen hat der Kreditor allerdings dafür einzustehen, dass die übertragenden Forderungen überhaupt existieren.

Was ist beim Factoring zu beachten?

In der Praxis begleicht der Factor üblicherweise zunächst ca. 80 bis 90 % der Rechnung des Debitors, so dass der Kreditor entsprechende Liquidität gewinnt. Nachdem der Factor die gesamte Forderung vom Debitor erhalten hat, zahlt der Factor den Restbetrag abzüglich der vereinbarten Factoring-Gebühr an den Kreditor aus.

Für den Factor besteht dabei beispielsweise grundsätzlich die Gefahr, dass die übertragene Forderung nicht werthaltig ist oder sogar nicht existiert. Für Letzteres haftet zwar der Kreditor, problematisch wird dies aber, wenn der Kreditor mit krimineller Energie handelt und etwa Forderungen „erfindet“.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Durch die Gestaltung des Vertrages und einige einfache Sicherungsmechanismen lassen sich Risiken im Bereich des Factorings minimieren. Bei gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihre rechtliche Ausgangssituation zu optimieren. Kontaktieren Sie uns

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