Wurde auch Ihre Pauschalreise durch Ihren Reiseveranstalter abgesagt und Sie warten schon länger als 14 Tage auf eine Rückzahlung? Dann lassen Sie sich nicht länger vertrösten!
Handeln Sie jetzt!
Wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzuholen! Und das Beste für Sie – für unser außergerichtliches Tätigwerden zahlen Sie keinen Cent! Unsere Kosten rechnen wir direkt gegenüber Ihrem Reiseveranstalter ab. Sie selbst brauchen also nichts zu bezahlen! Das ist unser Leistungsversprechen!*
Also – einfach Fragebogen ausfüllen, Unterlagen hochladen und schon heißt es:
Wir holen auch Ihr Geld zurück!
Schnelle Hilfe
Niemand fühlt sich für Ihren Fall zuständig? Wir nehmen schnell mit Ihnen Kontakt auf und kümmern uns zügig um Ihre Belange!
unkompliziert
Wir nehmen Ihnen die Einforderung Ihrer offenen Rückerstattung ab. Für Sie ganz unkompliziert: Sie haben nur einen Ansprechpartner – uns. Den Rest machen wir.
kostenlos*
Besonders vorteilhaft: über unseren Prozessfinanzierer werden Sie von den Kosten freigestellt. Wir rechnen direkt mit den Reise- bzw. Flugveranstaltern ab.
kontaktlos
Auch schon vor Corona verfügt unsere Kanzlei über beste Kommunikation und Abwicklung Ihrer Anliegen – uns das kontaktlos.
bundesweit
Wir helfen Mandanten bundesweit! Gute Kanzlei-Organisation, qualifizierte Mitarbeiter und moderne Kommunikationsmittel machen dies möglich.
Bundesweit sind wir im Fernsehen und in Zeitungen als Experten auf dem Gebiet des Reiserechts und bei rechtlichen Fragen rund um das Corona-Virus geschätzte Ansprechpartner.
*Da sich der Reiseveranstalter nach 14 Tagen im gesetzlichen Verzug befindet, hat dieser Ihnen die außergerichtlichen Anwaltskosten als Verzugsschaden zu ersetzen. Grundsätzlich ist der Mandant selbst Kostenschuldner und der Zahlungsanspruch muss lediglich im Fall des Erfolgs von der Gegenseite erstattet werden.
Wir haben hier aber einen Prozessfinanzierer für die Sache gewinnen können. Dieser stellt Sie von den Kosten frei. Zudem würden wir uns den Anspruch auf Zahlung der Rechtsanwaltskosten zu Beginn des Mandatsverhältnisses abtreten lassen, damit wir direkt mit dem Reiseveranstalter abrechnen können.