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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regel das Recht der Personenvereinigungen. Das deutsche Recht bietet dafür die verschiedensten Rechtsformen. Der rechtlich wesentliche Unterschied der verschiedenen Rechtsformen ist im Wesentlichen die Haftung des Geschäftsinhabers.

Kanzlei Mutschke

Welche Rechtsformen gibt es überhaupt und was zeichnet diese aus?

Folgende klassische Rechtsformen treten häufig im Geschäftsverkehr auf:

1. Einzelunternehmer/ Einzelkaufmann

Viele Handwerksbetriebe, aber auch Finanzdienstleister treten als Einzelunternehmer bzw. Einzelkaufleute auf. Hier sollte allerdings bewusst sein, dass ein Fehler sehr ernste Konsequenzen mit sich bringen kann. Auch kleine Fehler können dazu führen, dass man sich sehr hohen Forderungen gegenüber sieht. Gehaftet wird jedoch unbeschränkt mit dem Geschäfts- wie auch mit dem Privatvermögen.

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2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine sehr häufige Gesellschaftsform ist die GmbH. Die Kosten für die Gründung einer GmbH sind regelmäßig recht überschaubar. Voraussetzung ist jedoch ein Mindeststammkapital von 25.000,00 €. Gehaftet wird sodann jedoch nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Unter besonderen Voraussetzungen kommt jedoch auch eine Haftung des Geschäftsführers in Betracht.

 

3. Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Bei der offenen Handelsgesellschaft ist keine Mindesteinlage vorgeschrieben die Gesellschafter haften aber auch neben der Gesellschaft mit ihrem Privatvermögen.

4. Kommanditgesellschaft (KG)

Bei einer Kommanditgesellschaft gibt es ebenfalls kein Mindestkapital. Zu berücksichtigen ist aber, dass der Komplementär persönlich und unbeschränkt haftet. Die Kommanditisten hingegen sind in ihrer Haftung auf ihre Einlagesumme in die Gesellschaft beschränkt.

5. Aktiengesellschaft (AG)

Bei der Aktiengesellschaft ist ein Mindestgrundkapital von 50.000 € erforderlich und anzumerken ist auch, dass die Anforderungen an die Formalien bei einer Aktiengesellschaft relativ hoch sind, so dass die Gründung im Vergleich zu den anderen genannten Rechtsformen mit relativ hohen Kosten verbunden ist. Gehaftet wird bei einer Aktiengesellschaft aber ebenfalls nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung des Vorstandes ist – wie bei der GmbH – nur in Ausnahmefällen möglich. Vorteil einer Aktiengesellschaft ist beispielsweise, dass durch die Aufnahme neuer Aktionäre leicht Kapital beschafft werden kann und auch der Wechsel von Aktionären leicht möglich ist.

6. Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Gerade soweit das erforderliche Stammkapital von mindestens 25.000,00 € nicht aufgebracht werden kann, aber dennoch eine Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen gewünscht ist, bietet sich die Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) an. Zu beachten ist aber, dass Überschüsse erst vollständig ausgeschüttet werden dürfen, wenn die Ansparsumme von 25.000,00 € erreicht wurde. Dennoch erfolgt auch dann keine automatische Umwandlung in eine GmbH.

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Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen?

Welche Rechtsformen für Sie bzw. Ihr Unternehmen die richtige ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Hier ist es sicherlich erforderlich, den Einzelfall zu besprechen. Gerade Handwerker sollten aber beispielsweise immer überlegen, ihr Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Hier gibt es auch für Handwerksbetriebe besondere Privilegierungen. Auch wenn natürlich stets gehofft wird, dass nie ein Schadensfall eintritt, so kann sich sicher jeder Unternehmer doch ausmalen, wie schnell es zu Forderungen gegen das persönliche Vermögen kommen kann. Dieses sollte in jedem Fall vermieden werden.

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

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Lassen Sie uns Ihren konkreten Fall besprechen und gemeinsam erörtern, wie Sie sich am besten am Markt aufstellen können. Gerne gründen wir auch Ihre GmbH oder UG.

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