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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht hat in den letzten Jahren immer weiter an Bedeutung gewonnen. Abmahnungen sind heute nahezu an der Tagesordnung. Im Unternehmensrecht wie auch im IT-Recht hat das Wettbewerbsrecht daher an Bedeutung gewonnen. Ein paar Grundkenntnisse helfen hier vielleicht bereits, einzuschätzen, was bei einem Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauterem Wettbewerb drohen kann.

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Was umfasst überhaupt das Wettbewerbsrecht?

Juristisch gehören zum Wettbewerbsrecht im Wesentlichen das Kartellrecht und der Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist dabei dem gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet, dient also der Regulierung auf gewerblichem Gebiet. Auch wenn beispielsweise das Urheberrecht verwandt zu sein scheint, zählt dieses aber weder zum Wettbewerbsrecht, noch zum gewerblichen Rechtsschutz. Das Urheberrecht schützt allein die Interessen des Urhebers. Demgegenüber schützt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Mitbewerber, Verbraucher und auch die Allgemeinheit. Entsprechend groß ist der Kreis derer, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb aktiv werden können.

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Was kann wer gegen wen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend machen?

Über die Normen des UWG kann Schadensersatz, Gewinnabschöpfung, aber natürlich auch Beseitigung und Unterlassung verlangt werden. Je nachdem, welche dieser Ziele verfolgt werden sollen, regelt das Gesetz selbst, wer gegen wen Ansprüche geltend machen kann. So regelt beispielsweise § 9 UWG, dass Schadensersatz nur gegen Mitbewerber geltend gemacht werden kann. Im Zweifel muss man sich daher fragen, ob es sich bei den Parteien, die sich möglicherweise gegenüberstehen überhaupt um Mitbewerber handelt. Ist exakt der gleiche Kundenbereich betroffen, wird das der Fall. Hat sich aber ein Betrieb spezialisiert, so fragt sich, ob tatsächlich überhaupt ein Wettbewerb besteht zu einem anderen Betrieb, der eine solche Spezialisierung nicht aufweist.

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Wie können wir Ihnen helfen?

Wir kennen die Problemstellung. Ob Sie daher selbst Post wegen eines vermeintlichen Verstoßes erhalten oder selbst prüfen lassen möchten, ob Ihr Mitbewerber sich noch in den gesetzlichen Vorgaben bewegt, sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner!

Bundesweit sind wir bei den Medien als Experten bei rechtlichen Fragen geschätzte Ansprechpartner.

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