Kostenlose Ersteinschätzung
Kostenlose Ersteinschätzung
 

Was sind kostenfreie Serviceleistungen?

Wann entstehen welche Kosten?

 

Diese Frage wollen wir hier für Sie erklären. Wir wollen unnötige Kosten für Sie vermeiden. In einige Fällen kann man Kosten für Mandanten sogar ganz vermeiden. Daher bieten wir daher einige kostenfreie Serviceleistungen. Diese wollen wir Ihnen an dieser Stelle kurz vorstellen.

Wir halten nichts davon, über Geld nicht zu sprechen. Natürlich ist für Sie wichtig zu wissen, welche Kosten wann entstehen. Daher finden Sie auch dazu eine Erklärung.

Kanzlei Mutschke

Kostenfreie Serviceleistungen

 

Was ist eine kostenfreie Ersteinschätzung?

Wir bieten grundsätzlich vor der Erteilung eines Mandates eine kostenfreie Ersteinschätzung. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung sehen wir aber noch keinerlei Unterlagen durch. Wir als Rechtsanwälte können aber oft anhand einer kurzen Sachverhaltsdarstellung bereits sehen, ob für uns offensichtliche Umstände vorliegen, die z.B. dazuführen, dass eine Sache nahezu aussichtslos ist. Dies kann der Fall sein, wenn die Sache schon so lange zurückliegt, dass ein Anspruch nicht mehr durchsetzbar sein wird. Wenn eine solche schnelle und für einfache Ersteinschätzung möglich ist, führen wir diese selbstverständlich kostenlos durch.

 

Warum eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung?

Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir auch an, kostenfrei eine Deckungszusage bei der Versicherung zu stellen. Es ist dann sogar möglich, dass nicht nur die erste Einschätzung für Sie kostenfrei bleibt, sondern sogar das gesamte Mandat. Viele unserer Tätigkeiten sind nämlich von den gängigen Rechtsschutzversicherung umfasst. Natürlich ist es mit gewisser Mühe verbunden, der Versicherung den Sachverhalt zu schildern und um Kostenübernahme zu versuchen. Leider wissen wir aus Erfahrung, dass bestimmte Rechtsschutzversicherungen zu unberechtigten Ablehnungen vone Kostenübernahmen neigen. Damit Sie nicht selbst die Versicherung kontaktieren müssen und Ihre Versicherung nicht zu Unrecht ablehnt, bieten wir immer auch an, für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung zu stellen. Erklärt die Versicherung darauf die Kostenübernahme, müssen Sie als Mandant – je nach Umfang der Deckungszusage – möglicherweise gar keine Kosten mehr selbst tragen.

Nicole Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH anwalt experte

Kosten

 

Wann entstehen Kosten?

Kosten entstehen, wenn Sie uns im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung oder in sonstiger Weise vorbehaltlos mandatieren. Dazu fordern wir eine schriftliche Vollmacht von Ihnen an.

 

Warum eine kostenpflichtige Erstberatung?

Nicht immer ist eine tragfähige bloße Ersteinschätzung möglich. In einigen Fällen ist der Sachverhalt komplex, in anderen Fällen müssen einigen Unterlagen durchgesehen. Sodann muss unsere Tätigkeit über einen ersten Blick und eine erste Einschätzung hinausgehen. Um auch hier die Kosten gering zu halten, bieten sich an, einem Mandat eine Erstberatung voranzustellen. Hier setzen wir uns mit der Sache auseinander und erörtern diese auch mit Ihnen. Erteilen Sie danach ein Mandat, werden die entsprechenden Gebühren auch auf das Mandat angerechnet. Entscheiden Sie sich nach der Erstberatung gegen ein Mandat, liegen die Gebühren deutlich unter den Kosten eines Mandates. Die Kosten einer Erstberatung liegen bei max. 190,00 € zzgl. 19 % MwSt. in Höhe von , mithin bei 226,10 €. Hinsichtlich der Erstberatungsgebühr gewähren wir oft einen Nachlass, z.B. bei unseren Kooperationspartnern.

 

Wie hoch sind die Kosten eines Mandates?

Diese Frage lässt sich nur für den gerichtlichen Bereich klar beantworten. Hier richten sich die Gebühren in aller Regel nach dem Streitwert und sodann nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Abweichung von den gesetzlichen Gebühren ist im prozessualen Bereich faktisch kaum möglich.

Im außergerichtlichen Bereich ist natürlich imme auch eine Abrechnung nach Streitwert und RVG möglich. Manchmal ist aber gerade für Mandanten eine Abrechnung nach Stundensätzen viel kostengünstiger. Auch wir bieten dies daher häufig an. Es ist alternativ auch möglich, eine Pauschalgebühr zu vereinbaren. Diese Variante vereinbaren wir ebenfalls immer wieder mit Mandanten. Sprechen Sie daher einfach mit uns!

Nicole Mutschke Anwalt Kanzlei

Wie können wir Ihnen am Besten helfen?

Jeder Fall ist anders! Das wissen wir. Am Besten besprechen Sie daher konkret mit uns, wie man in Ihrem Fall am Besten und auch kostengünstigsten vorgehen sollte. Kontaktieren Sie uns einfach.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung!