Der Dieselskandal zieht immer größere Kreise
Waren zu Anfang nur Fahrzeuge von Volkswagen (VW) betroffen, so erstreckt sich der Abgasskandal nunmehr auf eine Fülle weiterer Fahrzeugmarken. Begonnen hatte alles mit dem Motor der Reihe EA 189. Die Ansprüche betroffener Dieselfahrer betreffend diese Motor-Reihe dürften aber inzwischen verjährt sein, wenn nicht in der Zwischenzeit verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen worden sind.
Motor EA 288 von VW und OM 642 & OM 651 von Damler-Mercedes rücken nunmehr in den Fokus!
Nach dem Skandal des Vorgängermotors EA 189 rückte immer mehr der Nachfolgemotor, der EA 288 von Volkswagen (VW) in den Fokus der Ermittlungen. Hinzu kamen die Motoren OM 642 & OM 651 von Daimler – Mercedes. Die Liste der Manipulationsvorwürfe wurde immer länger: Thermofenster (Volvo, Mercedes – Daimler), illegale Abschaltvorrichtung – Zykluserkennung (VW), „Onboard-Diagnose-System“ (ODB) (VW). Dass es hier nicht mit einem einfachen Software-Update getan ist, hat bereits der EA 189 gezeigt.
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Eine Liste der betroffenen Fahrzeuge (Stand Februar 2021) finden Sie hier.
Auch „Benziner“ betroffen!
Es gibt handfeste Hinweise darauf, dass Volkswagen auch bei Benzinmotoren geschummelt hat. Konkret geht es um den Audi Q5 TFSI 2.0 (Euro 6) mit Automatikgetriebe. Damit steigen nun auch die Chancen von Besitzern von Benziner, Schadenersatz geltend zu machen. Betroffene Autofahrer sollten daher prüfen lassen, ob ihr konkreter Wagen ebenfalls betroffen ist. Schließlich hat der BGH erst Anfang Mai 2020 entschieden, dass Hersteller ihren Kunden im Fall von Abgasmanipulationen auf Schadenersatz haften können.
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Jetzt handeln!
Ist Ihr Fahrzeug betroffen, so steht aktuell bereits ein deutlicher Wertverlust des Fahrzeuges zu befürchten. Im Moment des Weiterverkaufes wird sich daher für Sie zeigen, welcher Wertverlust auf Sie zukommt.
Tatsächlich scheinen mit einem Software-Update diese Probleme nicht behoben zu sein, sondern diverse neue Probleme können im Zusammenhang mit den Fahreigenschaften des Fahrzeuges entstehen.
Auch die Frage, ob die Abgaswerte sodann nicht immer noch das zulässige Maß überschreiten, scheint noch nicht abschließend geklärt zu sein. Auch von möglichen Stilllegungen ist daher immer wieder die Rede.
Soweit Sie nicht aktiv werden, bleiben Sie auch auf diesen Nachteilen sitzen.
Wir informieren Sie gerne über Ihre Rechte und setzen diese auch konsequent für Sie durch!
Eine kurze Übersicht Ihrer Rechte gegenüber dem Verkäufer und dem Hersteller finden Sie hier.
Haben Sie Ihr Fahrzeug ggf. über ein Darlehen finanziert? Dann ist es in der Regel noch einfacher das Auto wieder loszuwerden (“Widerrufsjoker”)! Alle weiteren Infos dazu finden Sie hier.
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